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Geschrieben von Benedikte am 04.11.2018, 6:58 Uhr

Was kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden-Gelsanlage g

Normalerweise kümmere ich mich ja ganz erfolgreich um unsere Gelddinge, aber diesmal brauche ich Hilfe.

Mein Mann hat hier im Ausland eine Stelle gefunden. Er wird brutto für netto bezahlt, also ohne jede Abgaben, das muss ich in Deutschland bei meiner Steuer angeben und nachversteuern .

Der Arbeitgeber gewährt aber großzügige Zuschüsse zum Gehalt für Vorsorge.

Zitat der Buchhalterin des Arbeitsgebers:

Die Arbeitnehmer erhalten Zuschüsse zur Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung-Altersvorsorge. Wir haben keine Broschüre dazu, aber als Altersvorsorge gilt das, was man in Deutschland bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abziehen kann. Ich brauche die Verträge.

Ich suche jetzt eine Anlage, die man als altersvorsorge bei der Steuer als Sonderausgabe abziehen kann. Wir werden vermutlich vier Jahre bleiben. Der Zeitpunkt der Aus oder Rückzahlung der Anlage ist mir gleich, gerne erst in zehn Jahren zum Penionsbeginn. Mein Mann hat sich mal beraten lassen in Deutschland, die haben ihm echt so eine miese Rentenversicherung andrehen wollen mit unglaublichen Abschlusskosten, laufenden Kosten, Verwaltungskosten, ich glaube, man konnte fast sehen, dass man mehr einzahlt als zurückkriegt.

Ich denke eher an einen aktien-oder Sparplan. aber was?

Was könnt Ihr empfehlen?

Benedikte

 
14 Antworten:

Re: Was kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden-Gelsanlage g

Antwort von KKM am 04.11.2018, 9:13 Uhr

Ich denke, Du bist eher die Fachfrau als ich. Aber ich gebe trotzdem mal meine Meinung ab:

Jetzt ist einfach der absolut falsche Zeitpunkt für Euch, etwas abzuschließen:

Die Zinslage ist niedrig
Die Verwaltungskosten / Lohnkosten der Versicherung hoch
Die Laufzeit ist kurz (10 Jahre bis zur Pensionierung)

Nach meiner Einschätzung der Lage wird es NICHTS geben, wo der Gewinn höher als der Einzahlungsbetrag ist. Es sei denn, ggf. hoch spekulativ mit Aktien oder so.

Ich würde etwas suchen, wo die staatlichen Zulagen evtl. zumindest die Verwaltungskosten decken, also Riester, sofern nicht längst vorhanden....
Dafür ist dann aber bei Euren Einkommensverhältnissen der Eigenanteil sehr hoch, um die vollen Zulagen zu bekommen.

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Re: Was kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden-Gelsanlage g

Antwort von Korya am 04.11.2018, 9:16 Uhr

Je nach Ausland lohnt es sich evtl., vor Ort etwas anzulegen? Also einen Sparplan auf 3 Jahre oder so?

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Re: Was kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden-Gelsanlage g

Antwort von KKM am 04.11.2018, 9:47 Uhr

Nachtrag:
Die Sparpläne, die ich kenne, sind nicht steuerlich absetzbar.

Ist das nicht ein Hauptkritikpunkt, dass die Regierung mit ihren steuerabzugsfähigen Vorgaben die Versicherungswirtschaft stärkt und fördert und mit den gewährten Zuschlägen letztendlich die Versicherungen die Gewinner sind???

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Re: Was kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden-Gelsanlage g

Antwort von Leena am 04.11.2018, 9:57 Uhr

Ich würde ja anmerken - das musst Du in Deutschland nicht bei Deiner Steuer angeben und nachversteuern, sondern bei Eurer Steuer. ;-)

Ansonsten - reden wir hier von § 10a EStG oder von § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG?

Nach § 10a EStG kann man als Altersvorsorgeaufwendungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einer Riester-Rente oder zu einer privaten Rürup-Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge) absetzen sowie Beiträge an bestimmte berufsständische Versorgungseinrichtungen (Anlage AV).

Nach § 10 auch Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres vorsieht. Bei der Riester-Rente kann man sich übrigens aussuchen, ob man nach § § 10 oder § 10a geltend macht. Allerdings wirkt sich die Absetzung nach § 10 i.d.R. nicht aus, weil es hier über die üblichen Höchstbeträge läuft, die die meisten Leute schon mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Ups - gerade gesehen, bei § 10 müsste schon bis Ende 2004 abgeschlossen und angefangen sein... also eh erledigt.

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Danke

Antwort von Benedikte am 04.11.2018, 14:06 Uhr

das hatte ich schon befürchtet.

denn meine Forschungen hatten genau das bislang ergeben UND meinem Mann hatten sie das gleiche gesagt. KKM- und einen Ruerupvertrag angeboten wo man schon jetzt sehen kann, dass mehr eingezahlt wird als rauskommt. Unglaublich hohe abschlusskosten, jährliche Verwaltungskosten, und und und.

Schade. Wir können einen Teil der Summe nachweisen, mein Mann ist zu 80 % beihilfeberechtigt und muss 20 Prozent Kasse selber zahlen und er hat eine kleinere Lebensversicherung.

Auf die restlichen Zuschüsse verzichten wir dann. Bzw ich kriege eine pauschale Zuwendung für einen Ehemann am Dienstort, die ich in Aktien anlegen könnte für ihn. Oder behalte den wie bisher für mich- letztlich sind wir 25 Jahre verheiratet entweder ich sorge wie derzeit für das wesentliche oder wenn die Ehe doch mal platzen sollte, wäre er über den Zugewinn abgesichert.

Eine Busenfreundin von mir, gehobener Dienst, gute 25 Dienstjahre, wird jetzt geschieden und muss 933 Euro Versorgungsanwartschaften an ihren soon to be ex abgeben. Sie hat direkt nach dem abi angefangen und hat noch einige Jahre, daran noch zu feilen- aber meine Güte.

jedenfalls, danke für Eure Antworten, ich glaube, wir lassen einen Rest des Zuschusses verfallen.

Benedikte

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Ein Gedanke...

Antwort von desireekk am 04.11.2018, 17:52 Uhr

…. und wenn er freiwillig in die gesetzl. Rente in D einzahlt?

Klar, nicht unbedingt "genial" könnte sich aber ggf. rechnen?
Würde das zählen?
Ich bin ja von Berufswegen quasi ein Gegner der GRV, aber ab und an kann es halt Sinn machen...

Gruss

D

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Re: Ein Gedanke...

Antwort von KKM am 04.11.2018, 20:02 Uhr

Als Beamter bekommt er Pension.
Dafür gibt es eine Höchstgrenze in Prozent der letzten Bezüge.

Wenn man aus einer vorherigen Arbeit gestzliche Rente bezieht, wird die Pension gekürzt, so dass nur der Betrag des höchsten Prozentsatzes gezahlt wird.

Die Idee klingt interessant, da würde ich aber zunächst die Versorgungsstelle befragen.
Sonst wird das Investment in die gesetzliche Rentenversicherung mit exakt 0 % multipliziert....

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was er machen könnte

Antwort von Benedikte am 04.11.2018, 21:20 Uhr

wäre, monatlich 1500 Euro zu zahlen und so bei der Pension so gestellt zu werden als würden die Jahre jetzt für die Rente gerechnet werden.

Ihm fehlen 4 Jahre. Man erwirbt 1,75 % pro Jahr, also verliert er sieben Prozent auf die vier Jahre. macht so 350 Euro im Monat, brutto. In der Pension nehmen wir beide Steuerklasse 4, sprich, es fehlen ihm dann 250 nach Steuern. In mehr als zehn Jahren.Dafür muss er aber 72.000 einzahlen, jetzt, das ist kein Geschäft.

Und es ist ja so, wir sind Mitte 50. bedeutet, unsere Planungen sind abgeschlossen und so eine Versicherung, die als Vorsorgeaufwand zählt, lohnt sich nur wenn sie jung abgeschlossen wird und langfristig ist.

Von daher, wir zahlen hier aus dem Zuschuss die anteilige Krankenversicherung, dann die Lebensversicherung und 150 Euro im Monat "verkommen" dann.

Widerspricht meinem Naturell, aber mei.

Vielen Dank für Eure Überlegungen.

Benedikte

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Re: was er machen könnte

Antwort von KKM am 04.11.2018, 21:37 Uhr

Wer bekommt denn bei Euch die Kindererziehungszeiten?

Aufgrund von Teilzeit fehlen mir mit 67 Jahren auch ein paar Prozentpunkte. Dann bekomme ich aber in bar diese Kindererziehungszeiten.

Dieser Barbetrag plus meine gekürzten Prozente führen aber in der Summe dazu, dass ich über den Höchstsatz komme und meine Pension wird weiter gekürzt.... deshalb werde ich vorzeitig in Pension gehen, die weiteren Kürzungen hinnehmen und mit diesem Barbetrag dennoch die Höchstpension als Geldbetrag bekommen.

Habt Ihr Euch BEIDE mal eine Versorgungsauskunft geben lassen? Damit kann man gut planen und etwas spielen....

Dumm nur, wenn Euch jetzt dieser Zuschuss entgeht.
Aber ich denke, den Kühlschrank bekommt Ihr im Alter dennoch voll

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Re: was er machen könnte

Antwort von Sabri am 04.11.2018, 23:24 Uhr

Hilfe, wenn ich das lese, merke ich, dass ich absolut keine Ahnung habe. Ich weiß null, was ich mal als Pension bekomme. Ich habe keine Ahnung, ob ich Kindererziehungszeiten habe und was das genau ist. Ich habe so wenig Ahnung, dass ich nicht mal weiß, was ich fragen soll. Wie lange muss ich arbeiten und wie viel Pension bekomme ich ab wann?

Ich arbeite seit 1995. Vorher habe ich studiert und Referendariat gemacht. Ich habe zwei Kinder und habe ein Jahr gar nicht gearbeitet und insgesamt 11 Jahre Teilzeit (80 % in etwa) und den Rest Vollzeit als Beamtin. Bis 67 habe ich noch 17 Jahre. Ich gehe mal davon aus, dass es sich lohnt, wenn ich noch ein bisschen weiterarbeite. Aber wann sollte ich damit aufhören? Lohnt es sich, sich darüber jetzt schon Gedanken zu machen? Verpasse ich etwas, wenn ich weiterhin so unwissend vor mich hinarbeite?

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Sabri

Antwort von Korya am 04.11.2018, 23:33 Uhr

Hier ähnlich, keiner kann mir sagen ob ich mal etwas bekomme und wieviel.

Bei uns (BW) konnte man sich im Bürgeramt einen Termin geben lassen, um so etwas hoch rechnen zu lassen. Sie wollten etliche Informationen im voraus haben umd haben schon vor dem Gespräch viele Fragen zu verschiedenen Lebensumständen gestellt, also es war schon mehr als mal kurz im Rechner nachschauen. Das Gespräch selbst dauert dann etwa eine Stunde

Ich weiß nicht ob es den Service in jedem Bundesland gibt, aber so etwas gibt einem zumindest mal eine Vorstellung wo man steht...

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Re: was er machen könnte

Antwort von KKM am 04.11.2018, 23:38 Uhr

Lass Dir einfach eine Versorgungsauskunft geben. Die bekommst Du bei Deiner Bezügestelle. Ruf die einfach mal an..
Wenn Du die Auskunft hast, dauert 6 - 10 Monate bei uns, rufst Du wieder an und lässt Dir alles erklären.

Je Kind bekommst Du 3 Jahre Erziehungszeiten. In diesen Jahren berechnet sich die Pension aufgrund irgendwelcher bundesweiten durchschnittlichen Renteneinkünften.
Dieser Betrag wird als Bargeld ausgezahlt zusätzlich zu Deinen erarbeiteten Prozenten.
So habe ich das zumindest verstanden.

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Re: was er machen könnte

Antwort von KKM am 05.11.2018, 5:56 Uhr

NIEMALS darf aber Deine Pensionshöchstgrenze überschritten werden. Dann würde die Pension gekürzt.

Also 45 Jahre Vollzeit arbeiten und 10 Kindererziehungszeiten geben trotzdem nicht mehr Pension.

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Re: was er machen könnte

Antwort von Benedikte am 05.11.2018, 18:35 Uhr

nee, versorgungsauskunft haben wir noch nicht

ich habs mal informell schnell prüfen lassen um mir klar zu werden über eine weitere Teilzeit

wir werden beide keine volle Pension kriegen, also keine 40 Jahre, ich denke, wir haben beide so 35, vielleicht 37. Also nah dran und da wir beide eine eigene haben, also keinen Partner versorgen müssen davon und wir auch so vorgesorgt haben..... hast Du recht, der Kühlschrank wird voll. Und steht in NRW.

Kinderreziehungszuschlag haben die mir so erklärt: KEZ kriegt man wenn man die 40 Jahre nicht voll hat. KEZ sei aber lange nicht so gut wie Pensionsanspruch weil KEZ ein Durchschnittswert aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten ist. Sprich, durch arbeit erorbene pensionspunkte sind deutlich mehr wert

wir haben ansonsten geteilt, Ich für die großen jungen, mein Mann für die beiden Kleinen

tschöööö

und nochmals danke für Deine gedankenanstöße

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