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Geschrieben von Nynaeve2018 am 01.11.2018, 19:36 Uhr

Todesstrafe abgeschafft

also in Hessen

https://www.welt.de/politik/deutschland/article183120534/Todesstrafe-verschwindet-aus-Hessens-Landesverfassung.html

Gratulation an die Hessen, auch wenn es eigentlich nur symbolisch war

 
15 Antworten:

Re: Todesstrafe abgeschafft

Antwort von Leena am 01.11.2018, 19:57 Uhr

Landesweit haben sich 16,8% bei der Abstimmung gegen die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen.

17,6% sprachen sich gegen das Bekenntnis für Europa aus, und 29,7% waren gegen die Herabsetzung des Wählbarkeitsalter zum hessischen Landtag. Und 18,6% waren gegen die digitale Gesetzesverkündung. Ansonsten alles so um die 90% Zustimmung...

Ach ja - mancherorts hatte die Abschaffung des Todesstrafe zwischen 20 und 27% Nein-Stimmen. Auffällig: In diesen Gemeinden waren auch die Stimmen für die AfD deutlich höher als im Landesschnitt.

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Re: Todesstrafe abgeschafft

Antwort von Nynaeve2018 am 01.11.2018, 20:12 Uhr

Das es mehr AFD-Wähler pro Todesstrafe gibt als Grüne pro Todesstrafe wundert mich nicht wirklich. Und die restlichen paar Prozent sind wahrscheinlich überall zu finden.

Mir war das mit der Todesstrafe wichtig (ist ja nicht mein Bundesland), weil mich das all die Jahre schon sehr gewundert hatte. Das andere sind Themen von den Bürger*innen Hessens ;-)

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Re: Todesstrafe abgeschafft

Antwort von shinead am 02.11.2018, 8:32 Uhr

Ich habe die Sache mit der Todesstrafe eher als Kuriosität gesehen. Da das Grundgesetz über der hessischen Verfassung steht war es mir ehrlich gesagt vollkommen wurscht ob der Paragraf bleibt oder gestrichen wird.

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Re: Todesstrafe abgeschafft

Antwort von Leena am 02.11.2018, 9:27 Uhr

S. hessenschau.de: "Unter anderem wurde die Todesstrafe formal abgeschafft, die ohnehin keine Gültigkeit hatte. Sie war 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen worden. Bevor 1949 das Grundgesetz in Kraft trat und die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft wurde, wurden noch zwei Urteile in Hessen gesprochen."

Die letzte öffentliche Hinrichtung in Hessen fand 1864 statt, die Todesstrafe an sich wurde noch länger vollstreckt. Zwischen 1946 (Einführung der hessischen Verfassung) und 1949 (Grundgesetz) wurden in Hessen noch mind. 2 Menschen zum Tode verurteilt, aber in beiden Fällen wurde die Strafe in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt. Einer der beiden Fälle betraf einen NS-Mediziner, der "Vergasungsarzt" in Hadamar war. Er wurde übrigens im Januar 1958 vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten begnadigt. Er war dann wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem Pharma-Unternehmen.

Ich finde es okay, dass dieser Anachronismus, also die Todesstrafe in der hessischen Verfassung, jetzt abgeschafft wurde, aber da es eh ohne jede Bedeutung war, finde ich es nicht wirklich ein existenziell spannendes Thema.

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Re: Todesstrafe abgeschafft

Antwort von Malus am 02.11.2018, 23:49 Uhr

Es war dermaßen ohne Bedeutung dass man sich verwundert die Augen rieb und glaubte einem sehr schlechten Scherz aufgebunden zu sein als man hörte,dass über die formale Abschaffung der Todesstrafe abgestimmt wurde.

Und da ließ man tatsächlich formal ein paar hunderttausend Vollidioten abstimmen?(euphemistisch "Bürger "genannt)

Die Demokratie ist formal gerettet!
(Oder auch nicht denn wenn man Bürger abstimmen lässt,und sei das Thema formal noch so nichtig und unnötig blöde,dann muss doch zumindest irgendwas den Bach runter gehen. Keine Ahnung was. Rechtstaat ist ja schon untergegangen......irgendwas geht jedenfalls unter jetzt. Zu komplex. Wir merken es gar nicht mehr dass da was unter geht.....)

This is the ent.

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Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Leena am 03.11.2018, 9:49 Uhr

Um die Hessische Landesverfassung ändern zu können, müssen zwei Anforderungen erfüllt werden: Zuerst muss der Landtag die Änderung mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen. Dann folgt der zweite Schritt: eine Volksabstimmung. Nur wenn das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, kann diese auch in Kraft treten.

Schau mal in Art. 123 des hessischen Verfassung.

Da können die Enten und Erpel nichts dafür. :-)

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Malus am 03.11.2018, 12:04 Uhr

Menno!

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Leena am 03.11.2018, 12:28 Uhr

Ich weiß, bei sowas kann ich Korinthen kacken. Oder Primeln, wie mir ein netter Steuerbürger mal erklärte.

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Malus am 03.11.2018, 13:13 Uhr

Ach. Ich bin doch so gerne sarkastisch!

Ich liebe Primeln. Was Korinthen sind weiß ich gar nicht.

Du bist jedenfalls gut so wie Du bist!

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Leena am 03.11.2018, 16:48 Uhr

Dankeschön!

Korinthen sind getrocknete Weinbeeren. Bei der Rebsorte Korinthiaki nennt man die Dinger Korinthen, bei Sultana-Trauben Sultaninen. Hauptsache, alles Rosinen.

Andere würden zu Korinthenkacker wahrscheinlich Kommaficker oder ähnliche Nettigkeiten sagen, da fand ich die gekackten Primeln direkt hübsch - hatte aber Kopfkino!

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Malus am 03.11.2018, 18:36 Uhr

Wobei man Korinthen ja durchaus kacken kann. Sofern man sie vorher ißt...

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Leena am 03.11.2018, 19:21 Uhr

Aber bei den Primeln steht hier im Gartencenter immer extra drauf: Nicht für den Verzehr geeignet.

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Malus am 03.11.2018, 20:43 Uhr

Siehste!

Mich nennt mein Mann immer Klugscheißer.

Was wir hier alle für Häuflein machen. ! ;-)

Unser Kanal ist übrigens Dank hübschen Kanalreinigungsmann wieder supi.
Wenn wir schon beim Thema sind. Meine geballte Intelligenz war Schuld.....

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Leena am 03.11.2018, 20:45 Uhr

Na, das ist doch mal ein echter Erfolg - herzlichen Glückwunsch!!!

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Re: Hess. Verfassung kann nur mit Volksabstimmung geändert werden

Antwort von Malus am 03.11.2018, 21:46 Uhr

Ich bin der Firma zu ewigem Dank verpflichtet.

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