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Geschrieben von Felica am 09.09.2018, 17:42 Uhr

Was ist denn eine Hetzjagd?

Wenn Du vernünftige beispiele bringen würdest, dann wäre es sicherlich nicht schwer. Das was du aber mutmaßt ist einfach nur unangebracht.

Mann begrabscht Frau, dann darf die Frau sich wehren. Ihr Mann aber nicht. Außer er kommt ihr zu Hilfe weil sie es nicht kann weil zB am Boden liegend oder so. Mann und Frau schlagen gemeinsam auf den Grabscher ein - unverhältnismäßig und der Grabscher kann sie sogar anzeigen. Mann meint Frau rächen zu müssen, nennt sich Körperverletzung.

Mann hat große Klappte oder bedroht eine Person, diese Person wehrt sich und rennt evtl sogar hinter das Großmaul her, alles OK. Mann hat große Klappe und mehrere meinen, dem zeigen wir es mal, nicht mehr OK, weil unverhältnismäßig und damit durchaus ein hetzen. Mann provoziert erst gar nicht sondern da meinen gleich 5 oder mehr hinterher zu müssen, schon mal gar nicht rechtlich haltbar.

Mann ballert einem Mann was in die Fresse, der ballert zurück - alles OK. Mann ballert einem Mann ins Gesicht, dessen Freunde halten den Schläger fest damit der Geschlagene es mal so richtig zeigen kann, nicht mehr OK.

Eigentlich nicht schwer. Was also sollte es in deinem Augen rechtfertigen das mehrere Personen, nicht eine, hinter einen anderen herlaufen. Auf diese Erklärung deinerseits warte ich. Bisher kam da jedenfalls nichts was rechtlich tragbar wäre. was da vorher lief ist völlig egal, weil es absolut keine Rolle spielt für diese Situation ein Gejagter, mehrere Jäger. Das es Polizeibeamte oder so waren die das dürfen, dürften wir wohl alle ausschließen.

 
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