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Geschrieben von Cpt_Elli am 19.01.2024, 9:27 Uhr

Warum vergleicht man 2 Erw., die Leistungen beziehen

Der Vergleich hinkt mehrfach. Erstens wird eine Bedarfsgemeinschaft inkl. Kindern mit EINEM Erwerbstätigen verglichen, auf der einen Seite alle Transferleistungen aufsummiert, auf der anderen weggelassen.

Dass ein BG-Empfänger in Tübingen recht hohe Leistungen bekommt, dürfte übrigens auch maßgeblich am Mietniveau liegen - Ämter orientieren sich am Mietspiegel. Allerdings wird das die Kommune kaum belasten, es waren zuletzt nämlich nur 1.300 Menschen überhaupt arbeitssuchend gemeldet und die dürften nicht alle BG beziehen.

Wie Leena hier schon zitiert hat, Vergleiche sind schwierig, aber dieser ist einfach unseriös.

 
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