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Geschrieben von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 13:24 Uhr

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Ja Sonja, das ist richtig. Der Mann ist Privatverkäufer. Allerdings gilt diese Rücknahmeklausel doch auch nur, wenn die Angaben die vom VK gemacht wurden korrekt waren, oder???

Aber Du triffst den Nagel auf den Kopf...abhacken undbeim nächsten mal besser machen...

LG
Carrie

 
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