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Geschrieben von stella_die_erste am 18.11.2009, 14:09 Uhr

Ich würde bluffen, das wirkt fast immer:) @Reni

Natürlich hat sie eine Chance. Sie hat doch ausreichend Beweismaterial.

Der erhaltene Artikel war nicht der gekaufte.

Mit Privatverkauf hat das gar nichts zu tun.

"Arglistige Täuschung" zu schreiben, wäre übrigens Unsinn, denn daß es arglistig geschehen ist, kann man ihm nicht nachweisen und tut hier auch nichts zur Sache.

Ich staune, wie leicht sich manche Leute das Geld aus der Tasche ziehen lassen..

Und nun bin ich wirklich weg :-)

 
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