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Geschrieben von Sonja31 am 18.11.2009, 13:13 Uhr

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Der VK ist Privatverkäufer, richtig?
Also stand auf seiner xbay-Seite diese Privat-Klausel (keine Garantie und Rücknahme, blabla)
Dann hast Du schlechte Karten, glaube ich.
Bei einem Händler ist es was anderes!
Nur: von Privat ist deshalb erhöhte vorsicht geboten.
Klar kannst Du ihm den Anwalt schicken, vielleicht würde es sogar funktionieren?
Über solche Sachen ärgere ich mich auch, allerdings hake ich solche Sachen unter "das nächste Mal schaust besser hin" ab:-)
Denn so ganz unschuldig seid ihr ja nicht, hättet genauer schauen müssen.
Dass man das in dem Moment nicht so genau macht, versteh ich!
Aber damit riskiert man eben solche Sachen....
Ärgerlich, aber abhaken. So sehe ich das. Es sei denn, Ihr habt Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.

Dann hast aber auch umsonst Rechtsberatung am Tel. Dann würde ich erst mal da nachfragen.
LG

 
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