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von Leena  am 30.04.2020, 10:43 Uhr

Statement. Auf die Schnelle.

Und das oberste bayerische Verwaltungsgericht hatte die 800-m²-Regel als verfassungswidrig kritisiert...

Und - ja, im Rahen der Abwägung bei Grundrechtskollisionen ist es ein Unterschied, ob eine Krankheit eine Letalitätsrate von 99% oder von 0,09% hat. Blöderweise weiß man über Covid19 derzeit noch zu wenig...

 
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