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von Leena  am 30.04.2020, 10:39 Uhr

Kollisionen...

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat aktuell wohl die 800-m²-Regelung in einem Eilverfahren von Galeria Kaufhof rechtskräftig für rechtens erklärt... aber die hatten auch schon letzten Freitag geurteilt, dass Viertklässler nicht in die Schule dürfen. Andere Gerichte sehen es anders, der Weisheit letzter Schluss liegt eh noch nicht vor.

Natürlich ist ein Eingriff in die Grundrechte grundsätzlich zulässig, das werde ich auch überhaupt nicht zur Disposition stellen. Worüber man diskutieren kann (und muss), ist m.E, die Rechtsgüterabwägung und die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe.

Ist es z.B. wirklich nötig, notwendig und angemessen, dass z.B. Leute mit Zweitwohnsitz aus ihren angemieteten Wohnungen oder ihren eigenen Häuser rausgeschmissen werden..? Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf Eigentum, Recht auf Freizügigkeit, Freiheit der Berufsausübung... klar sind all diese Rechte endlich und finden ihre Begrenzungen im Rahmen einer Grundrechtskollision in den Rechten anderer, aber ob diese Abwägung wirklich im Rahmen des Notwendigkeiten und Angemessenen... war es wirklich "so hart wie nötig, so mild wie möglich"..?

Dass es oberste Priorität hat, "unnötige" Kontakte einzuschränken, finde ich definitiv legitim. Aber ob sich alles so wirklich bis ins Letzte halten lässt, da habe ich privat doch so meine Zweifel...

 
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