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Geschrieben von Ankaba am 29.04.2020, 20:25 Uhr

Berlin, zu unten....

Nein, das war nur beispielhaft. Viele der Maßnahmen sind unter Juristen umstritten. Die Rechtsgrundlage äußerst fraglich. Das IfSG war viel zu unspezifisch, um als Rechtsgrundlage für diverse Eingriffe zu taugen. Zig Klagen sind anhängig und viele werden noch kommen und die Gerichte jahrelang beschäftigen. Was das BVerfG zu einzelnen Maßnahmen sagen wird, steht in den Sternen. Ich persönliche vermute aber einige „politische Urteile“, um den Staat nicht in die Haftung zu zwingen...

 
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