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Geschrieben von Berlin! am 29.04.2020, 23:30 Uhr

Statement. Auf die Schnelle.

Also was in Spanien gemacht oder nicht gemacht wird, ist nicht mein Thea. Ob das da verfassungskonform ist oder nicht, weiß ich nicht. Und es kümmert mich auch nicht sonderlich.

Wie ich etwas nenne und was es ist...
Wenn ich ein Haus in allen Verordnungen und Texten Auto nenne....ist es dann eins?
Genau so ist eine Ausgangssperre eben nicht "nur" eine Kontaktsperre, weil ich sie so nenne. Das nur am Rande.

Ich weiß nicht, wer von Diktatur redet. Also in Bezug auf Deutschland. Ich tue das nicht, weil wir keine Diktatur haben. Also kann und will ich auch dazu nichts sagen.

Ich finde einfach nur: wer die Freiheit für die Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides. Ist nicht von mir, hat Benjamin Franklin gesagt. Recht hat er.

Kann man so ziemlich jedes Grundrecht so ziemlich aller Bürger derart einschränken?
Klar geht das. Wird ja gerade gemacht.
Darf man das? Ist das verfassungsrechtlich konform möglich?
Ob man das grundsätzlich darf und soll...schwere Frage. Deutschland ist ein Land, an dem Menschen scheinbar Regeln brauchen, so kommt es mir vor. Ganz subjektiv.
Ich denke auch, das man sowas verfassungskonform machen kann. Mit entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.
Man kann es aber eigentlich NICHT auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes machen. dazu wurde weiter oben schon ein guter Link geteilt. Einige Juraprof haben dazu in letzter Zeit viel veröffentlicht. Alle kommen zu mehr oder weniger dem gleichen Schluss: sowas ist grundsätzlich machbar und auch mit Legitimation.
So, wie man es im Moment macht / gemacht hat, ist es eklatant verfassungswidrig (Okay, das eklatant kommt von mir, sagen nicht alle).
Ich will jetzt nicht wiederholen, was kluge Juristen (nicht ironisch gemeint!!) dazu schon gesagt haben. Vielleicht ein paar Eckdaten:
--Als Legitimation für derart eingreifende Grundrechtseinschränkungen ist das Infektionsschutzgesetz nichtgeeignet. Bei seiner Schaffung hatte einen solchen Fall niemand im Kopf, dafür war (und ist) das Gesetz nicht gedacht.
--Je eingreifender, je mehr grundrechtsverletzend ein Gesetz bzw. eine Verordnung ist, desto bestimmter muß es sein. Es muß genau formuliert sein, welche Grundrechte wie weit und unter welchen Umständen eingeschränkt werden dürfen. Nennt sich Bestimtheitsgrundsatz, hat das BVerfG mal entwickelt. Lernt man im Jurastudium etwa im 2. Semester. eher früher.
Das Infektionsschutzgesetz erfüllt diese Anforderungen nicht einmal im Ansatz.
Weiter sind so ziemlich alle Maßstäbe für den Eingriff in und die Einschränkung von Grundrechten gerade scheinbar ausgehebelt....Verhältnismäßigkeit zum Beispiel.

Es geht nicht um irgendwelche Polemik oder Vergleiche mit anderen Ländern, die andere Verfassungen haben. Es geht auch nicht darum, sich in ein politisches Lager zu stellen. Es ist egal, ob ich links oder rechts oder nichts davon bin.
Deutschland ist meine Heimat. Ich lebe unglaublich gerne hier. Und wenn auch vieles nicht so toll ist bzw. ich es nicht toll finde: auf unsere Verfassung war ich immer stolz. Die habe ich verteidigt und hätte es auch weiter getan. Gut...ich tue es auch weiter. Platt gesagt: ich finde das Grundgesetz so richtig toll. es ist nicht perfekt. Aber es hat uns mehr als 70 Jahre ein ziemlich friedliches, angstfreies Leben garantiert. Es ist die beste Verfassung, die wir je hatten.
Jetzt wird dieses Gut mit Füssen getreten. Und binnen kürzester Zeit ausgehebelt. Das macht mich unfassbar wütend. Und traurig. Das macht mir aber auch Angst. Weil es so leicht geht. So unfassbar leicht.

 
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