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Geschrieben von DK-Ursel am 30.04.2020, 11:34 Uhr

Berlin, danke, sehr interessant

Hej nochmal!

Es geht Ihr verwechselt 2 Dinge - oder vergleicht eben Birnen mit Äpfeln:
Es geht nicht darum, wie wir einzelne Maßnahmen finden.
Es geht nirgends darum, ob der Staat nicht handeln muß.
Es geht auch nciht darum,w asandere machen oder eben nicht.
Es geht darum, auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschieht, und das kann man sehr schnell schaffen bzw. sich auf auf bestimmte Regelungen für den Notfall berufen - die dann aber bitte auch prüfen, anwenden und ggf. parlamentarisch erweitern.

Denn dieFrage ist wirklich:
HIER kann es gut sein, daß wir meistens einig mit den Maßnahmen sind.
Aber oben fragte Berlin oder wer völlig zu Recht:
Wie definiert Ihr Notfall?`
Was ist das dann nächstes Mal?
Wenn wieder syische Flüchtlinge anklopfen?
Wenn irgendein Depp irgendwo eine Bombe hochjagt und "man fürchtet, das gehe nun so weiter"?
Wenn ...

Es darf eben nicht 1 Instanz überlassen sein, eilig zuhandeln, weil er/sie Geafhr fürden Staat sieht -- DAS ist nämlich auch überall zu jeder Zeit verschiedenen defnierbar aus auslegbar und wo es hinführt, wenn man da nicht klare Grenzen hat, hat gerade Dtld. doch erlebt.
Und das muß klar sein - nicht von Notfall zu Notfall anders entschieden werden.
Das darf auch nicht von Regierung zu Regierung entschieden werden,sprich:
Die Bevölkerung schluckt das alles ohne Hinterfragen, weil wir uns ja so sicher sind, daß DIESE Regierung es nicht wie in Polen, Ungarn, Türkei ausnutzen und Machtverhältnisse ändern wird, nichts zurückschrauben wird.
Wie aber, wenn dann doch mal eine Regierung dran ist, die da etwas großzügiger denkt?
"Ja, dann protestieren wir", hm - beim einen ja, beim andern nicht?
Oder wen nman dann einen Herrn an der Macht hat, der sich als König fühlt,der über Gouverneure hinweg anordnen kann, was ihm heute beliebt - und morgen was anderes.

Recht und Gersetze gelten IMMER, egal wer dran ist.

Ich empfehle zur Lektüre einen FAZ-Artikel aus dem Februar, der die befugnisse unter dem Infektionsgesetz gut erklärt - auch, warum wir eben keine chinesischen Zustände haben können.
Und der auch darauf hinweist, daß alle Maßnahmen,die ja enorm in unsere grundrechte eingreifen, auch gerichtlich nachprüfbar sein MÜSSEN.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wenn-das-coronavirus-die-grundrechte-angreift-16654185.html

Man darf sich fragen, wieso - zum Glück, so weit ich das aus Dtld. mitbekomme, weniger von den Regierenden - soviel Widerstand gegen eine demokratische Ausübung von Rechten von Euch herrscht.
ich denke auch gerade an Niemöllers Gedicht aus der Nazizeit: Als sie die Kommunisten holten habe ich geschwiegen... Irgendwann war dann niemand mehr da, als ie mich holten.
Wann wollt Ihr hinterfragen?
Wenn es an eine Sache geht, die IHR mehr schätzt als die anderen und die Euch bedenklicher vorkommt?
Niemöller sagt doch (auch), daß man ben nicht nur protestieren sollte, wenn man selbst unangenehm betroffen ist,sondern wenn etwas geschieht, was man anzweifelt und was einem nicht rechtens vorkommt, auch wenn es einen selbst nicht betrifft - ich ergänze mal: auch wenn man es sogar gutheißt.
Darum geht es nämlich:
Daß man auch Maßnahmen abgesichert haben möchte, die einen einschränken, die man aber voll und ganz versteht --- weil die Rechtssicherheit dann auch dazu führt, daß man glauben kann, daß auch ungeliebte Zustände nicht bleiben und nur im Augenblick notwendig sind.

Recht und Gesetz sind weder teilbar noch kann man sich ausuchen, wozu man JA und wozu man NEIN sagt:
Wann man sagt: ist doch alles okay, war nötuig - und wei leinemdie nächsteMaßnahme zu sehr ins eigene Fleisch schneidet: nee, hier ziehe ichaber eine Grenze.
Da soltle schon ALLES abgesichert sein, oder wie wollt Ihr dann argumentieren?

Wer nicht einmal ordentlich begründet, wieso manches geht und anderes nicht, der muß sich einmal mehr gefallen lassen, daß er auch gerichtlich hinterfragt wird. So ist das in einer Demokratie - Gott sei Dank.

Gruß Ursel, DK

 
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