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Geschrieben von fiammetta am 16.04.2011, 18:56 Uhr

Lärm ist das geringste Problem...

Hi,

bei uns steht die untere Wohnung momentan frei und wir hatten tatsächlich eine Reihe an Interessenten hier. Letztlich haben wir beschlossen, im Augenblick unsere Ruhe zu genießen und auf die Mieteinnahmen zu verzichten.

Der Punkt ist, dass nicht der Lärm das Hauptproblem ist (in unserem Falle auch, weil ich ja hier arbeite und permantentes Remmi-Demmi, das nicht nur durch unsere Kinder verursacht wird, ein gewaltiges Problem für mich wäre). Ich habe damals mit einer Bekannten gesprochen, die Maklerin ist und die mir sagte, dass Wohnungen, in denen vorher Familien mit Kindern gewohnt hatten, nahezu grundsätzlich generalsaniert werden müssen und auch nicht das geringste Unrechtsbewußtsein seitens der Mieter vorhanden ist. Ich bin aber nun einmal nicht scharf darauf, dass ich hinterher sämtliche Türstöcke und Türen herausreißen und zu einem horrenden Geld ersetzen darf, dazu alles neu malern, obwohl die Wohnung bereits komplett gestrichen und top in Schuss ist. Ich will auch niemanden, der mir Parkettböden, die auf eine Lebenszeit von 60 Jahren ausgerichtet sind, innerhalb kürzester Zeit mit tiefen Löchern und Schrammen versieht. Es ist nämlich ein Trugschluss zu sagen, man zahle ja Miete dafür und damit sei alles abgegolten - ist es eben nicht. Damit sind nur NORMALE Verschleißspuren abgegolten und nicht Dauergeklopfe mit Legosteinen bis tiefe Löcher darin sind oder permantes Bobby-Car-Fahren mit verhakten Steinchen, die dann so nette Muster auf dem Parkett hinterlassen. Ich will auch keine Löcher für Klimmstangen in den Türstöcken oder individuelle und dauerhafte Verzierungen derselben. Natürlich gibt es eine Privathaftpflichtversicherung, klar. Die bezahlt aber nur den Zeitwert, d.h. die echten Kosten bleiben dennoch am Vermieter wie Pech kleben. Bei einem Parkettboden von 40qm sind das x-tausende von Euro und wenn ich diese mit den Mieteinnahmen verrechne, dann bedeutet das für mich, dass ich die Leute hier bis zu einem Jahr letztlich kostenlos wohnen lassen muss.

Der Garten, der zur Verfügung stünde, enthält einige Obstbäume und -sträucher, die ich natürlich für meine eigenen Kinder abernten möchte. Der Gesetz sieht aber vor, dass ich das nicht darf, wenn ich den Garten mitvermiete. Es gibt noch zusätzliche Gründe weshalb ich nicht davon begeistert bin. Fakt ist, die potentiellen Mieter wollten durch die Bank den Garten, der uns zur Verfügung steht, weil der vollsonnig und voller Rosen ist. Aber warum sollte ich tauschen, wenn ich in meinem Teil mehrere Tausend Euro investiert habe? Ich würde die Gartenarbeit in dem anderen Garten komplett selbst und kostenlos übernehmen, aber dadurch fühlte sich mancher eingeschränkt. Die Arbeit wollte trotzdem keiner verrichten.

Der Punkt ist defintiv, dass Vermieterrrechte denen der Mieter stark nachstehen. Sobald es um die Übernahme von Kosten geht und zwar auch derer, die der Verursacher tragen soll, dann ist das Endresultat grundsätzlich ein Rechtstreit, der im günstigen Falle mit einem Vergleich endet und die Kosten dennoch dem Vermieter aufbürdet. Das gilt auch und gerade bei Schimmel. Dazu kommt, dass bei Mieten, die bei einem Haus einer gleichgroßen Wohnung entsprechen, noch ein Garten kostenlos dabei sein soll sowie eine eigene Garage etc. Die Verhältnismäßigkeit stimmt dabei einfach nicht.

Nein, Familien sind, obwohl wir am Ende doch beinahe einen alleinerziehenden Vater mit seinen beiden Kindern genommen hätten, nicht gerade unsere erste Wahl - schlicht und ergreifend weil wir uns die Schäden und deren Reparaturen nicht leisten können.

LG

Fiammetta

 
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