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Geschrieben von Muts am 18.11.2009, 22:40 Uhr

Infektionsschutzgesetz:

"Wenn ein Mitglied der Familie / des Haushaltes an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist, darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen!"

Leider wird da auch von ERzieherinnen zu wenig drauf geachtet!

Es spielt keine Rolle, ob eine Krankheit meldepflichtig ist.

LG Muts

 
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