Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ebba am 19.11.2009, 8:00 Uhr

@Ebba

"Und auch bei dieser Liste sin des nur die betroffenen KInder, nicht auch noch deren Geschwister oder Eltern."

Das ist so nicht ganz richtig (vgl. § 34 Abs.3 Infektionsschutzgesetz).

Danach müssen auch mit die mit einer, an den nachstehend zitierten Krankheiten erkrankten Person in Wohngemeinschaft zusammenlebenden Kinder, Lehrer, Erzieher (eben die, die in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen) zu Hause bleiben oder besser dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen:

1.Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
7. Masern
8. Meningokokken-Infektion
9. Mumps
10. Paratyphus
11. Pest
12. Poliomyelitis
13. Shigellose
14. Typhus abdominalis
15. Virushepatitis A oder E


Liebe Grüße
Ebba

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.