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Geschrieben von Ebba am 18.11.2009, 23:38 Uhr

Infektionsschutzgesetz:

Von welchem Infektionsschutzgesetz sprichst Du? IMHO nicht von dem Deutschen , oder?
Zumindest finde ich da nur die ziemlich ausführliche Regelung in §§ 33 ff Infektionsschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifsg/gesamt.pdf). Da ist aber an keiner Stelle zu lesen, dass ein Kind mit einer ansteckenden Erkrankung (egal welcher) die Einrichtung nicht besuchen darf. Vielmehr findet sich ein solches Verbot nur für folgende Erkrankungen.

1. Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatitis A oder E
20. Windpocken
und Läusen :-).

Alles andere wäre auch ziemlich unpraktikabel, denn dann wären im Winter, der Hochzeit für Erkältungserkrankungen die Kindergärten und Schulen quasi leer und es wäre auch kaum jemand da, der die Kinder beaufsichtigen oder sie etwas lehren könnte.

Liebe Grüße
Ebba

 
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