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Geschrieben von like am 09.09.2013, 15:51 Uhr

ich denke mal, die dürfen das - auch in NRW

Sind ja nur "große Hunde" im Sinne der Verordnung, keine "gefährlichen".
Du könntest aber mal auf die Eltern zugehen, die als Halter ja ihre Zuverlässigkeit in einem Sachkundenachweis haben prüfen lassen müssen und sie auf den nicht befriedigenden Sachverhalt hinweisen.
Leider halten viele Leute - erwachsen oder nicht - Hunde, denen sie charakterlich oder körperlich nicht gewachsen sind. Ebenso wie viele Leute im Straßenverkehr unterwegs sind, die besser kein motorisiertes Gefährt lenken sollten und viele Menschen Kinder aufziehen, die absolut dazu ungeeignet sind.
Das ist der Preis einer freiheitlichen Gesellschaft......

 
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