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Geschrieben von Moneypenny77* am 12.11.2009, 20:28 Uhr

Erbrecht - Kontoauflösung, kennt sich jemand etwas damit aus?

Nein, ist nicht möglich.

Mit dem Erbschein müßt Ihr zur kontoführenden Stelle, die machen eine neue Kontoeröffnung und stellen auf "Erbengemeinschaft" um. Dann muß der Auftrag von allen Erben zur Zersetzung gem. Erbschein erteilt werden.

 
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