Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Moneypenny77* am 12.11.2009, 21:07 Uhr

franziska1958

Ja, das haben wir in der Ausbildung auch noch gemacht... Aber eben halt Privatbank, da ticken die Uhren noch anders *lach*.

Aber wenn ich mich recht entsinne gilt die Sperrung des Kontos eben nicht für über den Tod hinaus Bevollmächtigte. Aber ich denke, kein Betreuer führt so viele "schwebende" Nachlasskonten, daß es zu viel verlangt ist, ein Auge darauf zu haben. Entsprechende Vermerke lassen sich ja gut in der EDV erfassen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.