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Geschrieben von Aprilbaby am 12.11.2009, 21:14 Uhr

Re:

Das stimmt definitiv: die Vollmacht gilt über den Tod hiaus, aber das Geld darf nicht "zweckentfremdet" werden und Erben umgehen - es gibt sooo viele Geldgeier, wenn ich das nicht selbst schon oft erlebt hätte, ich würde es nicht glauben. Da liegt der arme Tote nicht mal unter der Erde und es existiert nur die Sterbeurkunde und schwupps stehen die Erben da..................und noch nie was von Erbschein oder Testament gehört..................bezieht sich natürlich nicht auf das Ausgangsposting...................bin abgeschweift!

GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 
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