Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Aprilbaby am 12.11.2009, 21:02 Uhr

franziska1958

Das Geld kann dein Mann eigentlich einklagen!

Die Bank hat soweit ich das sehe alles richtig gemacht, nur deine Schwägerin nicht!

Die Vollmacht gilt zwar über den Tod hinaus, aber nicht für das Privatvergnügen deiner Schwägerin. Die Bank sperrt das Konto in dem Moment, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt. Mir hat mal ein Kollege erzählt, früher hätten die Azubis die Todesanzueigen durchgelesen und daraufhin die Konten gesperrt, aber das ist wohl schon sssssssseeeeeeeeeeeeeehhhhhhhhhhrrrrr lange her!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.