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Geschrieben von Einstein-Mama am 26.09.2016, 9:12 Uhr

du musst einen Wiederspruch einlegen.

Es heißt natürlich DEM MDK.
Ich bekam dieses ärgerliche Schreiben auch schon, da wurde ich gerade nach dreiwöchigem Aufenthalt in der Rheumaklinik entlassen und der MDK befand dass ich wieder arbeitsfähig wäre.
Ich hab dann dort angerufen und gefragt, ob dir mir freundlicherweise dann mal meine konkrete Diagnose nennen können, weil die war zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Blutwerte waren aber noch katastrophal, viel zu hohe Entzündungswerte, aber arbeitsfähig.
Ich bin aus Angst vor den Konsequenzen tatsächlich wieder in die Arbeit....

 
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