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Geschrieben von Schokolina am 25.09.2016, 22:34 Uhr

Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Ich möchte euch um Rat fragen, auch wenn ich böse Worte befürchte.
Mir geht es seit einiger Zeit nicht gut. Ich bin krank geschrieben, nehme Antidepressiva, bekomme Krankengeld. Kürzlich habe ich eine Verhaltens-bzw. Gesprächstherapie begonnen. Die ersten Stunden gelten der Orientierung, bevor dann eine "richtige" Therapie beantragt wird.

Nun dachte ich, ich wäre mit dem Therapeuten vielleicht auf einem guten Weg. Aber ich brauche Zeit. Ich habe Angstzustände, und Depressionen. Der Arzt vermutet zusätzlich Burnout.

Jetzt kam vor zwei Tagen ein Brief von der Krankenkasse ins Haus. Dort stand drin, dass der med. Dienst befindet, ich sei arbeitsfähig. Ich war nie dort! Es wurde also rein nach Aktenlage entschieden. Das habe ich telefonisch in Erfahrung bringen können.
Wenn ich mich weigere, wird das Krankengeld gestrichen.

Für mich ist das der blanke Horror. Was kann ich tun? Hat jemand von euch Erfahrungen und kann mir helfen oder mir einen Rat geben?

 
16 Antworten:

du musst einen Wiederspruch einlegen.

Antwort von Marianna81 am 26.09.2016, 1:36 Uhr

Kann sein, das dein Therapeut eine schlechte Begründung seinerseits abgegeben hat, daher hat sich der med. dienst der KK so entschieden.
informiere ihn darüber.

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Re: du musst einen Wiederspruch einlegen.

Antwort von shinead am 26.09.2016, 7:19 Uhr

Ne, das lag nicht an einer Begründung des Therapeuten. Krankenkassen lassen gerne psychische Krankheiten vom Medizinischen Dienst "abwerten". Gerade psychisch angegriffene Menschen haben häufig nicht die Kraft zu kämpfen, das Krankengeld muss also nicht mehr bezahlt werden: Fall gelöst.

Schokolina: nimm' Dir einen Anwalt. Befrage Deinen Therapeuten, ob er Dich unterstützen kann.
Gute Besserung!

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Re: du musst einen Wiederspruch einlegen.

Antwort von Schokolina am 26.09.2016, 8:18 Uhr

Danke euch!!!!

Jetzt hab ich den Brief nochmal richtig gelesen. Ich war so in Panik als ich ihn öffnete, dass ich den Inhalt spontan gar nicht richtig verstanden habe.

Es geht um eine stufenweise Wiedereingliederung, die ich sofort beginnen soll. Währenddessen gelte ich weiterhin als arbeitsunfähig. Die Begründung, ich sei arbeitsunfähig, kann mich davor also nicht bewahren.
Ich fühle mich dazu dennoch nicht in der Lage.
Freiwillig ist das aber nicht. So steht esim Text. Es ist kein Vorschlag, sondern bindend:-(

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Hast du guten Kontakt zu deinem Hausarzt? Falls ja, würde ich ihn mit ins Boot

Antwort von Marianna81 am 26.09.2016, 8:32 Uhr

ziehen, damit er der KK deine Lage beschreibt und begründet warum du noch nicht arbeiten kannst.

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von mischischel am 26.09.2016, 8:35 Uhr

Du müsstest Widerspruch einlegen können, am besten lässt du dir von deinem Therapeuten auch schriftlich geben, das er dich nicht für arbeitsfähig hält (wenn dem so ist).

Ich bin selbst psychisch krank und weiß, wie schwer es ist in akut Phasen arbeiten zu gehen, oder überhaupt zu "funktionieren".
Ich kann verstehen das du das derzeit nicht möchtest, (jetzt nicht falsch verstehen) doch manchmal ist ein normaler Alltag genau das was man braucht, da gehört dann auch arbeiten dazu.

Ich wünsche dir viel Glück, das es so läuft, wie es für deine Gesundheit am besten ist :)

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Re: du musst einen Wiederspruch einlegen.

Antwort von Einstein-Mama am 26.09.2016, 9:08 Uhr

War bei meinem Kollegen auch so, der machte dann zwei Tage die Wiedereingliederung und brach diese dann ab.
Das sind ja nur wenige Stunden am Anfang und eben dafür gedacht, den Einstieg zu versuchen. Wenn der Versuch scheitert, dann ist er gescheitert.

Versuch es doch mal so rum, das spart dir viel Bürokratie. Wenn du dich dazu nicht in der Lage fühlst, wäre vielleicht ohnehin eine stationäre Einweisung sinnvoll!
Da hast du alles an Therapeuten und Ärzte am Ort und die setzen sich automatisch mit der MDK auseinander!

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Re: du musst einen Wiederspruch einlegen.

Antwort von Einstein-Mama am 26.09.2016, 9:12 Uhr

Es heißt natürlich DEM MDK.
Ich bekam dieses ärgerliche Schreiben auch schon, da wurde ich gerade nach dreiwöchigem Aufenthalt in der Rheumaklinik entlassen und der MDK befand dass ich wieder arbeitsfähig wäre.
Ich hab dann dort angerufen und gefragt, ob dir mir freundlicherweise dann mal meine konkrete Diagnose nennen können, weil die war zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Blutwerte waren aber noch katastrophal, viel zu hohe Entzündungswerte, aber arbeitsfähig.
Ich bin aus Angst vor den Konsequenzen tatsächlich wieder in die Arbeit....

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von Rapunzelchen am 26.09.2016, 9:42 Uhr

Auch wenn es dir vielleicht momentan schwerfällt, wehre dich!

Du bist nicht die einzige der es so geht.
Ich kenne beruflich so viele Leute, denen wurden Leistungen gestrichen die ihnen zustehen.
Der medizinische Dienst hat auch bei denen einen Bericht abgegeben, ohne die Menschen auch nur 1x! gesehen zu haben.
Die Haare stehen mir da zu Berge! Es ist eine Unverschämtheit!

Ich denke, du bist AOK versichert, denn nur von dieser KK kenne ich solch eine menschenverachtende Vorgehensweise!

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von Schokolina am 26.09.2016, 9:47 Uhr

Ich bin bei der Techniker KK versichert....:-(

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von butterbemme am 26.09.2016, 10:44 Uhr

Hat denn die Kasse das Gutachten des MDK mitgeschickt? Wenn nicht, bitte das Gutachten des MDk in Wortlaut anfordern, damit du weißt, warum die überhaupt so entschieden haben.

Und ich kann dir aus eigener Erfahrung mit Krankenkassen (auch TK, leider, obwohl die in Sachen Hilfmittel bei uns unkompliziert sind) und dem MDK nur der Rat geben, einen Anwalt mit ins Boot zu holen. Auch wenn es nur zur Beratung ist.

Und hole auch deinen Therapeuten und deinen Arzt unbedingt mit ins Boot.

viele Grüße
butterbemme

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Re: du musst einen Wiederspruch einlegen.

Antwort von miebop am 26.09.2016, 15:53 Uhr

Sprich mit deinem Hausarzt, er sollte dich zur Wiedereingliederung beraten können. Wenn du dich noch gar nicht dazu in der Lage fühlst, sollten Hausarzt (und v.a. Therapeut, der hat da mehr Gewicht) entsprechende Gutachten schreiben.

Grundsätzlich, auch wenn es schwer fällt, kann ein langsamer Wiedereinstieg in die Arbeitswelt gut sein. Für dich, weil die Anbindung an das normale Leben auch hilft Depressionen und Ängste einzugrenzen, ihnen weniger Raum zu geben.

Alles Gute!

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Re: du musst einen Wiederspruch einlegen.

Antwort von shinead am 26.09.2016, 15:56 Uhr

>>Grundsätzlich, auch wenn es schwer fällt, kann ein langsamer Wiedereinstieg in die Arbeitswelt gut sein. Für dich, weil die Anbindung an das normale Leben auch hilft Depressionen und Ängste einzugrenzen, ihnen weniger Raum zu geben.

Das sollte dann aber bitte der Therapeut und nicht der medizinische Dienst nach Aktenlage entscheiden.

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von Philo am 26.09.2016, 20:58 Uhr

Hallo,
ich war 6 Monate wg. Depressionen krank geschrieben, 3 Monate davon stationär. Ohne Probleme habe ich Krankengeld bekommen.
LG, Philo

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von Hasenbande am 26.09.2016, 22:55 Uhr

Ruf morgen deinen Therapeuten an und setzt dich ggf mit dem Arzt in Verbindung der die AU ausgestellt hat.
Hinterfrag bei der KK wie es zu der Einschätzung kam.
Therapeut und Arzt sollten dich gut unterstützen Können.
LG und gute Besserung

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von hormoni am 27.09.2016, 8:18 Uhr

Dein Psychotherapeut soll in der Krankenkasse anrufen und denen verdeutlichen, dass du nicht arbeiten kannst.

Hat bei meiner Schwester funktioniert - wobei sie ein gravierenderes Krankheitsbild hatte.

Gruß

h

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Re: Kasse verweigert Krankengeld bei psychischer Erkrankung

Antwort von Schokolina am 27.09.2016, 10:30 Uhr

Ich habe heute sowohl Hausarzt als auch Psychiater befragt. Beide waren erstaunt, da sie KEINE Anfragen der Krankenkasse bekommen haben und auch KEINE Befunde hingeschickt haben.

Das ist doch der Wahnsinn. Sie haben lediglich meine AU mit dem Befund vorliegen, mehr nicht. Auch mich haben sie nicht gesehen. Ich finde das wirklich unglaublich.
Aber es geht eben ums Geld....

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