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Geschrieben von shinead am 26.09.2016, 7:19 Uhr

du musst einen Wiederspruch einlegen.

Ne, das lag nicht an einer Begründung des Therapeuten. Krankenkassen lassen gerne psychische Krankheiten vom Medizinischen Dienst "abwerten". Gerade psychisch angegriffene Menschen haben häufig nicht die Kraft zu kämpfen, das Krankengeld muss also nicht mehr bezahlt werden: Fall gelöst.

Schokolina: nimm' Dir einen Anwalt. Befrage Deinen Therapeuten, ob er Dich unterstützen kann.
Gute Besserung!

 
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