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von Leena  am 07.04.2019, 18:29 Uhr

Beispiel Brustvergrößerungen...

Ich hatte beruflich mit dem Thema zu tun - meiner Erfahrung nach zahlen Kassen Brust-OP's nur, wenn eine körperliche Grunderkrankung dahinter steht oder wenn die Brust aus irgendeinem Grund so massiv auffällig ist, dass schon zufällige Passanten quasi drauf starren, weil es so "unnormal" aussieht. Wenn die Brust objektiv unauffällig ist, der Patient nur aus irgendeinem Grund damit unglücklich und einen psychischen Leidensdruck deswegen hat, würden die Kassen in der Regel eine psychologische Behandlung zahlen, aber keine OP.

Klar, es gibt oft operierende Ärzte, die "Krankheitswert" attestieren - d.h. aber normalerweise noch lange nicht, dass die Kasse deshalb dann zahlen würde.

 
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