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Geschrieben von Ebba am 10.09.2013, 19:23 Uhr

Arbeitsrechtliche Frage

Der Urlaub dient der Erholung und Erhaltung der Gesundheit u. natürlich wird dieses Ziel gefährdet, wenn der ArbGeb im Urlaub anruft. Er "darf" das also allenfalls dann, wenn es in der Firma quasi um Leben und Tod geht oder bspw. um ein dringend benötigtes Passwort, das nur der eine urlaubende Mitarbeiter kennt.
In deinem Fall hätte er dich also mMn nicht anrufen dürfen, sondern mit seiner Nachfrage bis übermorgen warten können.
Andererseits bist du natürlich auch nicht verpflichtet erreichbar zu sein, während deines Urlaubs. Wenn nix anderes hilft, dann könntest du in Erwägung ziehen deine Festnetznummer zu ändern und dir ein billiges Prepaidhandy zuzulegen, dessen Nr. du dem ArbGeb gibst. Im Urlaub machst du es dann aus. Oder alle im Haushalt lebenden Personen lernen die Nr. des ArbGeb auswendig und gehen keinesfalls ans Telefon, wenn sie auf den Display erscheint.
Jetzt ein Fass aufzumachen wäre glaube ich blöd und dem Betriebsklima vmtl. nicht sonderlich zuträglich.
Am Besten ist, vmtl., du regst dich wieder ab, machst ein paar Entspannungsübugen und einen Spaziergang durch den Wald und überlässt dich bis Übermorgen nochmal tiefenentspannf der Erholung. Sich weiter aufzuregen und zu überlegen, was man alles tun und sagen könnte ist jedenfalls 1000 Mal stressiger.

 
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