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Geschrieben von Ebba am 10.09.2013, 21:37 Uhr

Arbeitsrechtliche Frage

Ich kann dein Problem gut verstehen und es wäre sicher fürsorglich (u. Arbeitgeber haben ja auch in gewisser Weise eine Fürsorgepflicht), würde man Deiner Bitte entsprechen und dich nicht mehr als 2 Nachtdienste hintereinander einsetzen. Soweit ich das übergesehen kann gibts aber erstmal keine gesetzliche Regelung die das ausschließt und dass die Fürsorge_pflicht_ soweit geht, glaube ich auch kaum. Durchsetzen kannst du deine Wünsche darum vermutlich nicht.
Letztendlich wirst du dich irgendwie um die Erhaltung / Wiederherstellung deiner Gesundheit kümmern müssen, sei es durch Krankmeldung wenn es die nicht gut geht, Beantragung einer Kur, Schutz deiner Freizeit, Überlastungeanzeigen usw. Klar, dass man mit einem solchen Vorgehen evtl. die Kollegen belastet, aber am Ende ist sich jeder selbst der nächste und für dich sollte deine Gesundheit und Familie obereste Priorität haben. Wenn du aus den Latschen kippst, dann dankt dir am Ende niemand deinen Einsatz.
Ein Wechsel des Arbeitgebers kommt wohl nicht in Betracht, oder?
Sagt sich alles so leicht, ich weiß, aber andere Alternativen gibt es vermutlich nicht.

 
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