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Geschrieben von Lauch1 am 03.01.2018, 12:55 Uhr

Altersbestimmung bei Flüchtlingen

Pflicht ist die Untersuchung in Ö nur bei begründeten Zweifel, kein offensichtlich Minderjähriger ist da betroffen. Es geht auch nicht um eine exakte Altersbestimmung (die übrigens per DNA Test möglich wäre), sondern um eine Feststellung, ob Minderjährigkeit vorliegt oder nicht. Und so handhaben es auch Schweden und Dänemark.
Und diese Test sind notwendig, weil hier 41% der Untersuchten bei weitem eben nicht minderjährig sind.

 
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