1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von KatjaJ am 22.01.2009, 13:34 Uhr

zur Aufsichtspflicht

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber:
Wenn ich richtig informiert bin, darf ein Kind immer dann aus der Klasse und damit aus der Aufsichtsflicht entlassen werden, wenn es eine Aufgabe bekommt. Z.B.: "Bearbeite im Nebenraum die und die Aufgabe". Oder: Hole bitte das und das da und da her". Oder "Du darfst auf die Toilette gehen" usw. Sollte es, statt auf Toilette zu gehen, nach Hause laufen, ist die Aufsichtspflicht demnach auch nicht verletzt. Oder geht auf die Straße, statt in der Nachbarklasse einen Brief abzugeben oder oder oder. Das muss natürlich dann im angemessenen Rahmen sein: Schicke ich das Kind auf die Toilette und ist es nach 20 min nicht wieder da, sollte ich skeptisch werden und nachforschen...
Wenn also ein Kind aus der Klasse entlassen wird, weil es den Unterricht stört, braucht es meines Wissens auch dort eine konkrete Aufgabe; daher oftmals das "Türgriff-Festhalten". Insofern ist die Maßnahme, ein Kind vor die Tür zu schicken, rechtlich nicht eindeutig, was die Aufsichtspflicht angeht. (Ist es z.B. schon eine Aufgabe, vor der Tür zu stehen und über das eigene Verhalten nachzudenken oder darüber nachzudenken, was man besser machen kann???)
Ich finde im Übrigen diese Maßnahme für einige Kinder durchaus gut und richtig; man kann das im Vorfeld absprechen, denn es gibt einige Kinder, die tatsächlich die ersten 2 Stunden oder so noch konzentriert arbeiten können, dann aber für nichts mehr zu begeistern sind und andere einfach nur noch stören - egal in welcher Unterrichtsform und in welchem Lernbereich. Für einige bringt eine Auszeit etwas, z.B. Dauer-Gackerer, die einfach aus der Situation rausmüssen, statt die Klasse weiter aufzuschaukeln, oder Ich habe auch schon Schüler rausgeschickt mit dem Auftrag, 2 mal um den Schulhof zu laufen und dann wiederzukommen, vor der Tür 10 mal durchzuatmen und dann leise in die Klasse zurück zu schleichen. Für einige eine Lösung, für andere gar nicht. Individuelle Absprachen mit dem Kind sind da sicher am sinnvollsten... Und es wird immer Befürworter und Gegner der jeweiligen Konsequenzen geben, auch unter Eltern...
Aber was die rechtliche Seite dieser Aufsichtspflicht angeht, da würde mich noch mal die Meinung der Kollegen interessieren...?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.