Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 06.04.2011, 8:33 Uhr

@ Ralph

Das finde ich dann schon erschreckend, wenn so unterschiedlich gezahlt wird...

Ich hatte letztens die Abrechnung eines Kollegen in der Hand, weil der irgendeine Frage dazu hatte, und der bekam ausbezahlt (mit Kindergeld) 2.8xx Euro, und das bei verheiratet, 2 Kinder, A8 und rund 20 Jahre dabei.

Die "ominösen 400,- €/Kind bei Beamten" nennen sich bei uns Familienzuschlag, okay, beim Betrag hatte ich etwas verwechselt, es sind wohl "nur" 322 Euro ab dem dritten Kind, die man für dieses Kind dann mehr bekommt - da ich Teilzeit arbeite, bekomme ich den Familienzuschlag nur anteilig, aber trotzdem habe ich, nur, weil ich dann ein Kind mehr hatte, eine schöne dicke Gehaltsnachzahlung bekommen.

Ich habe mal geschaut - insgesamt verdient man bei uns im gehobenen Dienst, wenn man verheiratet ist und Kinder hat, etwa 975 Euro mehr als ein vergleichbarer, aber lediger und kinderloser Kollege. Okay, das sind Bruttobeträge, aber trotzdem...

Allerdings muss ich sagen, so ganz stimmen, auch bei "gutverdienenden" Beamten im höheren Dienst, meines Erachtens die Relationen nicht (mehr) mit dem, was in der freien Wirtschaft gezahlt wird.

Seit ich festgestellt habe, dass ein RD, Vorsteher eines FA mit einem Steueraufkommen von rd. 1,8 Mrd. Euro, netto in etwa so viel verdient wie ein ganz normaler, durchschnittlicher AT-Mitarbeiter, der (mit einigen Jahren Berufserfahrung) als Entwicklungsingenieur bei einem beliebigen, gut aufgestellten DAX-Unternehmen arbeitet...

Dass ein RD nicht repräsentativ ist für ein durchschnittliches Beamteneinkommen, dessen bin ich mir übrigens durchaus bewusst.

 
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