Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 05.04.2011, 17:57 Uhr

@ Leena: Etwas verschoben? Beispiel HartzIV = 14,- € brutto/Std.

Hallo,

632,- € plus Miete für 3 Personen ist als reine Sozialhilfetransfer fürstlich, ja! Die für 3 Personen günstigste Nettokaltmiete beträgt in Hamburg 383,25 € (60er-Jahre-Bau), die teuerste, die berücksichtigt wird 576,75 € (die modernsten Bauten). Dazu kommen noch die Nebenkosten, wenn wir die mal mit 175,- € ansetzen, dann bekommt die Mutter mit 2 Kindern bei der modernen Wohnung 750,- € gezahlt, zusammen mit den 632,- € sind das dann stolze 1382,- € Sozialtransfer = netto!!! Dazu kommt nun noch das Kindergeld, was sie auch hätte, wenn sie arbeiten würde.
Aber 1382,- € netto, bei 35% Abzügen wären das 2126,- € brutto, was bei 173 Stunden im Monat (= 40-Stunden-Woche) einen Stundenlohn von knapp 12,30 € ausmacht, ein Stundenlohn, der m.E. ganz ordentlich wäre.

Wie gesagt, das ist ja nur die Grundversorgung. Du mußt ja auch die anderen Dinge, die einmaligen Leistungen bzw. Ermäßigungen dazurechnen. Keine GEZ, Schulfahrten, meist sehr geringer Beitrag für KiTa, Tafel, Schulgeld, die Leistungen der Hilfsorganisationen... das alles ist Geld wert. Legst Du das auf den Monat um, z.B. Tafel mit 200,- Euro Ersparnis (das allein entspricht bei meinem Beispiel 308,- € brutto = 1,78 Euro/Stunde, damit wären wir dann schon bei über 14,- € brutto die Stunde!!!), dann kommst Du in den Bereich eines Stundenlohnes, von dem viele nur träumen können, den sie selbst in ihrem erlernten Beruf nicht erhalten würden.

Und das ist ja nur für 3 Personen, Mutter mit 2 Kindern, gerechnet. Ein Elternpaar mit zwei Kindern, ja da darf die Wohnung in Hamburg bis zu 653,- € plus Nebenkosten kosten, aber dann gibt es ja auch mehr Regelsatz... alles reines netto (zur Erinnerung, das Kindergeld ist ja bereits herausgerechnet). Merkst Du was? Es hat nicht NUR mit den Löhnen zu tun, sondern damit, daß die Leute nicht mehr rechnen können oder wollen und es vor allem nicht wahrhaben wollen, daß das heutige "HartzIV" kein "kleines Geld" mehr ist, sondern um so komfortabler wird, je mehr Mitglieder die Bedarfsgemeinschaft hat. 1. Gibt es mehr Regelsatz 2. Darf man ggf. in eine größere Wohnung umziehen. Beides gibt es für Arbeitnehmer nicht, vom Kindergeld abgesehen vermehrt sich das Geld bei einem weiteren Kind nicht, und auch das Geld für eine größere Wohnung will erst verdienst sein!

Da hat sich nicht "etwas verschoben", da werden auf Dauer Milliarden nach unten verteilt, das aber nicht von den "Reichen", sondern vor allem von der unteren Mittelschich, die Steuern zahlt und gerade aber noch soviel verdient, daß sie überall durchs Netz fällt!

Ralph

 
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