Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 05.04.2011, 13:39 Uhr

RALPH

Hallo ralph,
alles schön und gut...
Ich bin noch in EZ gehe Std.weise arbeiten und darf davon grad mal 40 behalten da ich Kigeld überschuss habe oder was auch immer...
Na ja egal.

ABER ich bekomme ab demnächst nur etwa 50% der HK erstattet und muss den Rest selbst drauf legen.

Es gibt mit dem Vermieter ein abkommen, da Altbau und hohe Energiekosten ist die KM sehr niedrig.

ca,. 60 Euro niedriger als mir sogar laut Arge zustehen würden, dafür HK ca. 50 höher als ich haben darf.

Leider interessiert die das gar nicht weil es getrennte Posten sind.

Also muss ich senken, was bei Altbau und kleinem Kind kaum möglich.

Umzugskosten werden nicht gezahlt da sie mich ja nicht zum Umzug sondern nur zum Senken der Kosten auffordern, haha wie lustig.

Und was mach ich jetzt?
Entweder
a umziehen und alle ksoten selbst tragen (was aber doof ist da meine Kinderbetreuung nebenan wohnt auf die ich ab nä Jahr angewiesen bin wenn ich VZ arbeiten gehe)
b. 50 Euro selbst tragen, aber wovon? Es haut so schon kaum hin.


Generell bin ich der Meinung Zuschläge wie auch GEZ Befreiung muss für ALLE die unter einer Grenze verdienen gelten und nicht nur für H4.

Weil wenn cih das alles rechne dann "lohnt "sich bei mir das arbeiten ab nä. Jahr auch nicht mehr und habe zus. noch Sprit kosten .
(Gehe natürlich trotzdem)

Ebenso Kizuschlag sollte vom EK abhängig sein und nicht ob es Unterhalt gibt oder nicht.

lg

 
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