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Geschrieben von Lauch1 am 31.03.2015, 12:06 Uhr

ärztliche Schweigeflich lockern ???

Die ärztliche Schweigepflicht wird bei Gefahr im Verzug zur Offenbarungspflicht.
Hat im aktuellem Fall ja auch nix genutzt, was soll man da jetzt aktionistisch lockern?

 
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