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Geschrieben von lotte_1753 am 31.03.2015, 12:23 Uhr

ärztliche Schweigeflich lockern ???

Das ist Aktionismus. Es ist ja jetzt nicht so, dass die Schweigepflicht unbegrenzt gilt. Wenn Du Deiner Ärztin/Anwältin erzählst, Du planst einen Mord, und diese zeigt Dich nicht an, dann kann sich die Ärztin nicht auf ihre Schweigepflicht berufen und ist wegen Nichtanzeige geplanter Strataten dran. Das ist eigentlich kein so schlechter Kompromiss.

Wobei ich als Strafverteidiger mich von den Patafaris zum Priester weihen lassen würde, denn (und das ist kein Witz) für Geistliche gilt das Schweigerecht unbeschränkt ...

 
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