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Geschrieben von Lauch1 am 31.03.2015, 21:33 Uhr

ich glaube nur geplante Straftat oder bereits begangene Straftat muss

bsp

"Der Präsident der deutschen Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Rainer Richter, lehnt eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab: „Die Schweigepflicht ist in Fällen, in denen Patienten andere Personen gefährden, nicht das Problem“, sagte Richter der Deutschen Presse-Agentur. „Schon jetzt sind Ärzte und Psychotherapeuten befugt, die Schweigepflicht zu durchbrechen, wenn sie dadurch die Schädigung Dritter verhindern können. In Fällen, in denen es um Leben und Tod geht, sind sie dazu sogar verpflichtet“ – konkret heißt das: etwa den Arbeitgeber zu informieren."

http://diepresse.com/home/panorama/welt/4698532/Nach-AirbusCrash_Aerztliche-Schweigepflicht-lockern?direct=4698533&_vl_backlink=/home/index.do&selChannel=120

 
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