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Geschrieben von IngeA am 31.03.2015, 20:51 Uhr

Zur ärztlichen Schweigepflicht bzw Offenbarungsbefugnisse u. -pflichten

Ein ärztlich ausgesprochenes Fahrverbot ist meines Wissens nach auch bindend. Die Führerscheinstelle muss der Arzt nicht informieren, es sei denn, der Patient zeigt sich uneinsichtig und fährt trotzdem. Bei einsichtigen Patienten muss er die Führerscheinstelle nicht informieren.

Wär auch ziemlich "fies". Wenn jemand z.B. wg. grauem Star neue Linsen bekommt, darf er ein paar Wochen nicht fahren. Würde der Arzt das der Führerscheinstelle melden, würde diese den Führerschein einziehen und der Patient müsste sich nach den paar Wochen einer Fahreignungsprüfung unterziehen (die aber ja nicht notwendig wäre, weil der Augenarzt das ja kontrolliert). Abgesehen vom Zeitaufwand, das kostet auch was und im Gegensatz zum Verkehrsrowdy kann der Patient nichts dafür. Warum sollte das gemeldet werden, wenn der Patient sich einsichtig zeigt und nicht fährt.

LG Inge

 
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