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Geschrieben von Maximum am 31.03.2015, 11:35 Uhr

ärztliche Schweigeflich lockern ???

..in manchen Berufszweigen ? Ich fände es sehr vorteilhaft...Beispiel: meldepflichtige Infektionskrankheiten,Psychosen,Anfallsleiden...das kann wirklich lebensrettend für viele Menschen sein...Also Daumen hoch !!!

 
53 Antworten:

Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Einstein-Mama am 31.03.2015, 11:44 Uhr

Infektionskrankheiten, sofern sie gefährlich sind, sind ohnehin meldepflichtig. Ansonsten, ganz klares NEIN pro Lockerung. Da würden sich einige Arbeitgeber die Hände reiben. Wo soll man denn da die Grenze ziehen?

Nahezu jeder Job erfordert ein Maß an Verantwortung, somit gäbe es kaum noch eine Schweigepflicht.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von DecafLofat am 31.03.2015, 11:48 Uhr

nein.
wo fängt es an, wo hört es auf?
der chirurg, der beginnendes parkinson hat... oder grauen star.
der kleptoman der bei der post zustellt.
und und und...
ich appelliere an die eigenverantwortung, und darauf, dass wir einfach lernen müssen, im zusammenleben auf einander zu vertrauen.
schnellschüsse als reaktion auf dieses eine schreckliche unglück helfen doch niemandem mehr.

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Re: ärztliche Schweigepflicht lockern ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.03.2015, 11:56 Uhr

Na ja, dann geht man halt einfach nicht mehr zum Arzt, das macht es sicher besser.

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Ganz klare Antwort...

Antwort von wolke76 am 31.03.2015, 11:59 Uhr

Nein!

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Einstein-Mama am 31.03.2015, 12:01 Uhr

Am Wochenende war eine meiner Kolleginnen das dritte mal innerhalb eines Jahres in einer akut bedrohlichen Situation.
Sie hatte unmittelbar danach starke Panik und war kaum zu beruhigen.

Mit der Aufhebung der Schweigepflicht, müsste man ihr abraten zum Arzt zu gehen, weil der ihre psychische Verfassung an den AG weitergeben würde.
Auch wenn der AG weiß, weshalb die Kollegin jetzt im Krankenstand ist, er hätte es schriftlich vorliegen.
Eine Steilvorlage eine Mitarbeiterin mit Tarifvertrag rauszuwerfen.

Der Großteil der Krankmeldungen bei uns hat eine psychische Ursache, wenn ich mir vorstelle, dass die alle dann lieber weiterhin zum Dienst kommen, sehe ich viel mehr Gefahren der nicht mehr gewachsenen Verantwortung.

Nein, das wäre die dümmste Reaktion auf dieses Drama.

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natürlich NICHT!!!

Antwort von Butterflocke am 31.03.2015, 12:02 Uhr

Denk mal zwei Ecken weiter, was das für Folgen hätte.

Wie von den anderen bereits erwähnt: vom gefundenen Fressen für den AG bis zu der Konsequenz, dass GAR nicht mehr zum Arzt gegangen wird - aus Angst. Und welche Folgen hätte DAS dann wohl wieder....

Um Himmels Willen, nein! Viel zu kurz gedacht.

Ein anderer Umgang miteinander und füreinander wäre wichtig. Aber naja..., die Entwicklung in der Gesellschaft geht ja eher in die andere Richtung...

Trotzdem sollte die Schweigepflicht unangetastet bleiben.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von DK-Ursel am 31.03.2015, 12:05 Uhr

Hej allesammen!

Nein, dagegen bin ich ganz entschieden.
Wenngespräche undDiagnosen bei Arzt und Psychologen/Psychiater nicht mehr vertraulichsind, dann sind sie auch nicht mehr vertrauensvoll.
Und wo bekommen Menschen inNot dann Hilfe????


Es ist immer GANZ schlecht, wenn aus Notsituationen (vor)schnelle (und oft auchnur scheinabre) Lösungen zum Gesetz gemacht werden, sie sind unüberlegt und keiner bedenkt die (negativen) Konsequenzen in letzter Instanz.
(Uns ist das neulich im Chorvorstand ähnlich gegangen - um neue Mitglieder heranzuziehen, beschlossen wir eine Ermäßigung für Schüler/Studenten, aber auch für Arbeitslose ...nur:
Wer will letztere überprüfen? Warum nicht auch Frührentner, Rentner, Alleinerziehende etc.? - Ja, daran hatten wir vorher nicht gedacht, wurden aber mit den unliebsamen Folgen sehr schnell konfrontiert und mußten zurückrudern. - Das geht leicht in einem Chorvorstand (und ist dennoch unangenehm), aber wenn erstmal sowas zum Gesetz wird...)

Der labile Autofahrer, der in einen Reisebus fährt, ist doch genauso gefährlich wie ein labiler Flugkapitan - somit wären wir dann schon bei der Überwachung/Meldung aller Autofahrer.
Aber auch der Radfahrer, der ein gefährliches Fahrmanöver durchzieht - und DAS tun sie ja leider oft - kann einen vollbesetzten Bus dazu bringen zu verunglücken.
Also nehmen wir doch die Radfahrer auch gleich dazu.
Und wie ist das mit Fußgängern????

Die Piloten können zu Recht verlangen,daß alle gleich behandelt werden vor so einemGesetz.
Übertegt Euch ernsthaft, ob Ihr möchtet, daß Euer Arbeitgeber jede Diagnose zu erfahren bekommt, die Euch arbeitsunfähig macht.

Und überlegt auch mal, aus welcher Situation Ihr jetzt danach ruft:
Weil es einen derart schrecklichen Vorfall gerade gegeben hat, wo vielleicht eine information etwas verhindert hätte können.
ABER:
Gemessen an den Millionen Flügen, die stattfinden, ist dies ein Einzelfall, ein grausamer, trauriger, erschütternder - aber ein Einzelfall.
Wegen eines Einzelfalles sollte man weder einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht stellen noch gesetzliche Verschärfungen einführen, die fundamentale Grundrechte aus den Angeln heben.

Wie schrieb eine Zeitung hierzulande?
Das Flugunglück zeigt uns unsere Grenzen auf, wir müssen erkennen, daß wir eben NICHT alles in unserem Leben kontrollieren können.

So ist es.

Fliegen ist immer noch eine der sichersten Reiseformen, wenn nicht die sicherste.
Leider sind Unglücksfälle immer spektakulär wegen der vielen Opfer, sie sind immer traumatisch für die, die zurückbleiben - aber sie dürfen nicht Anlaß für übereilte (Ent-)Schlüsse sein!

Gruß Ursel, DK

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 12:06 Uhr

Die ärztliche Schweigepflicht wird bei Gefahr im Verzug zur Offenbarungspflicht.
Hat im aktuellem Fall ja auch nix genutzt, was soll man da jetzt aktionistisch lockern?

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Re: natürlich NICHT!!!

Antwort von Maxikid am 31.03.2015, 12:06 Uhr

Ein klares NEIN, auch wenn vor einer Woche ein Nachbar bei uns im Haus Selbstmord beganngen hat und dadurch andere in Lebensgefahr gebracht hat. Er war sowieso selbstständig, hatte gar keinen Chef. Wem hätte man es sagen sollen? Und ich denke auch, da würden dem Missbrauch alle Türen geöffnet oder es würde gar keiner bei einer seelischen Schieflage mehr zum Arzt gehen. LG maxikid

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Re: ärztliche Schweigepflicht lockern ???

Antwort von Ebba am 31.03.2015, 12:10 Uhr

genau das, STT, denke ich auch. Und unbehandelte Krankheiten dürften weitaus riskanter sein, als behandelte.
Die Schweigepflicht mag in manchen Fällen lästig sein, wie generell die schätzenswerten Persönlichkeitsrechte, aber sie macht Sinn, denn nsie schützt jeden Kranken vor Repressalien und Nachteilen in der Gesellschaft insbes. solchen am Arbeitsplatz und bei Abschluss von Versicherungsverträgen, zukünftig dann vielleicht auch beim Autokauf oder Kauf von Unkrautvernichtungsmitteln und Rattengift.
Es ist grauenhaft, wie die Menschen in D-Land und mehr noch in den USA vor lauter Angst um ihre vermeintliche Sicherheit auf Feiheiten verzichten. Dabei birgt ja das gerade Gefahren, weil niemand mehr selbst die Augen offen hält und bereit ist (Selbst-)Verantwortung zu übernehmen und zu tragen. Und oft wird, wie jetzt bei der geschlossenen Cockpit-Tür der Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben und wer denkt, dass die Angelegenheit sicherer wird, wenn niemals einer allein im Cockpit sitzt, der ist IMHO gewaltig auf dem Holzweg, denn es sitzen dann dort zwei potentielle Gefährder statt nur einer und die Axt ist im Cockpit, nicht in der Galley oa.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von MillyKakao am 31.03.2015, 12:10 Uhr

Bei mir eindeutiges NEIN.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von MillyKakao am 31.03.2015, 12:10 Uhr

Bei mir eindeutiges NEIN.

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Auf gar keinen Fall owT

Antwort von Babsorella am 31.03.2015, 12:18 Uhr

..

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von lotte_1753 am 31.03.2015, 12:23 Uhr

Das ist Aktionismus. Es ist ja jetzt nicht so, dass die Schweigepflicht unbegrenzt gilt. Wenn Du Deiner Ärztin/Anwältin erzählst, Du planst einen Mord, und diese zeigt Dich nicht an, dann kann sich die Ärztin nicht auf ihre Schweigepflicht berufen und ist wegen Nichtanzeige geplanter Strataten dran. Das ist eigentlich kein so schlechter Kompromiss.

Wobei ich als Strafverteidiger mich von den Patafaris zum Priester weihen lassen würde, denn (und das ist kein Witz) für Geistliche gilt das Schweigerecht unbeschränkt ...

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Maximum am 31.03.2015, 12:39 Uhr

ich verstehe ja beide Seiten...auf der einen Seite eure Argumente,auf der anderen Seite könnte so manchen Arbeitnehmer besser geholfen werden. Wer krank ist darf ja nicht einfach entlassen werden...ich möchte nicht wissen wie viele "Unfälle",auch Flugzeugabstürtze auf Suizit zurück gehen...nur weils eben keiner mehr erfährt war es ein Unfall.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von DK-Ursel am 31.03.2015, 12:55 Uhr

hej Maximum!

"nur weils eben keiner mehr erfährt war es ein Unfall."

AberDuweißt es????
Duschreibst doch selbst:
Ich möchte nicht wissen...
Aufgrund von Vermutungen gibstDu Rechte aufu nd öffnest derWillkür Tür undTor.
Na, vielenDankauch.

Natürlich darf man wegen Krankheiut nicht entlassen werden (übrigens hierzulande bei langerErkrankung durchaus), aber Wege finden sich immer - in welcher Welt lebst Du denn???
und wie schon jemand sehr treffend schrieb:
Es ist eine falsche Sicherheit.
Und es hat weitreichende Folgen - Versicherungen, etc.

Aber wie so oft hasben die Befürworter genauso kurz gedacht wie wir erstmal im Chor:
Man will was GUtes - und letztendlich wird ein Rückschuß draus!

Wehret den Anfängen!
Ich glaube aber, wenn sich die erste Aufregung gelegt hat, wird das auch nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Gruß Ursel,DK

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.03.2015, 12:58 Uhr

Und wie, ganz konkret, kann der AG einem kranken AN helfen? Das ist doch blauäugiges Arbeitgebergeschwafel: "Ich habe doch nur das Beste für meine Mitarbeiter im Auge!" Blablubb.....

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von shinead am 31.03.2015, 13:14 Uhr

Im Zweifel weiß doch der Arzt gar nicht, welchen Beruf ich habe. Im Zweifel gehe ich eben mit entsprechenden Beschwerden zu einem anderen Arzt und erzähle dort dass ich Sachbearbeiter bei einer Versicherung bin.

Grundsätzlich könnte man neben regelmäßigen medizinischen auch psychologische Tests in entsprechenden Berufen durchführen, die dann vom Betriebsarzt durchgeführt werden und in der Personalakte landen.
Was der AN aber privat an Arztbesuchen plant darf den AG nichts angehen.

Ich habe immer ein Problem damit, wenn Privatsphäre einem angeblich "größerem Wohl" geopfert werden soll.
Vorratsdatenspeicherung ist auch so ein Ding.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Einstein-Mama am 31.03.2015, 13:27 Uhr

Zumal man im Normalfall eine Krankmeldung dem AG vorlegt, wenn man eine erhält. Die AU des Piloten, die ja auf eine Woche ausgestellt wurde, deutet für mich ohnehin nicht auf irgendeine Diagnose mit Gefahrenpotential hin. AUs wegen akuter Belastungsreaktion und Depression werden im Regelfall meist mindestens auf zwei bis vier Wochen ausgestellt.

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Mal ganz konkret und von der im weitesten Sinne "anderen Seite"

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.03.2015, 13:35 Uhr

Wenn jemand zum Arzt geht und sagt: "Ich bin Pilot und denke darüber nach, einen Flieger mit 150 Leuten abstürzen zu lassen!", dann muß der Arzt auch nach geltender Rechtslage die entsprechenden Behörden informieren.

Das Problem ist die grooooooße Grauzone und daß auch noch so erfahrene und fähige Ärzte den Menschen nur vor den Kopf schauen können.

Ich war in Behandlung bei einer Neurologin und einer Pschotherapeutin, als ich einen recht dramatischen Nervenzusammenbruch hatte, der mich dann stationär ins KKH brachte. Vor allem meine Therapeutin hat sich große Vorwürfe gemacht, daß sie das nicht vorhergesehen hat. Ich bin zwar keine Pilotin, aber alleinerziehende Mutter, die Folgen waren also auch nicht ohne und betrafen nicht mich alleine.

Bevor man die Schweigepflicht in Frage stellt, muß man doch zuallererst fragen, was der behandelnde Arzt wirklich wußte oder hätte wissen können. Nicht jeder, der früher mal selbstmordgefährdet war und jetzt aus psychischen Gründen eine Krankschreibung bekommt setzt mal eben ein Flugzeug gegen die Alpen. Bevor man wild spekuliert, wie viele Flugzeug-Suizide es bisher gab, sollte man auch mal fragen, wie viele Menschen unter Generalverdacht gestellt werden, wenn irgendwelche wilden Vermutungen von irgendwelchen Ärzten zu teilweise dramatischen Konsequenzen führen.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Silvia3 am 31.03.2015, 13:37 Uhr

Auf gar keinen Fall. Wenn man diese Tür mal einen Spalt breit öffnet, gibt es kein Halten mehr.

Silvia

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Butterflocke am 31.03.2015, 13:53 Uhr

So ein Quatsch. Für eine Entlassung lassen sich auch andere Gründe finden, die man dann eben vorschiebt, wenn der unliebsame (psychisch) "Kranke" aus dem Krankenstand wieder zurückkehrt....

Wegen der Erkrankung gekündigt? Neiiiiiiiiiiin, das waren natürlich betriebliche Gründe....(oder was auch immer)

Ganz genau: in welcher Welt lebst Du eigentlich?!???

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von IngeA am 31.03.2015, 14:00 Uhr

Natürlich darf jemand der krank ist entlassen werden, u.U. kann auch die Kündigung WEGEN der Erkrankung rechtmäßig sein:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem1

Und das bestehende Recht reicht eigentlich aus. Wenn ein Arzt den Verdacht hat, dass sich ein Arbeitnehmer nicht an sein Berufsverbot/ Fahrverbot hält und damit andere gefährdet muss und darf er das melden.
Aber auch Ärzte können nicht hellsehen.
Wäre der junge Mann offensichtlich suizidgefährdet gewesen, kann eine Einweisung in die Psychiatrie erfolgen. Er saß nicht in der Psychiatrie sondern in einem Flugzeug, also ist davon auszugehen, dass der Arzt keine solche Gefährdung gesehen hat.
Übrigens: Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer eine Woche krank geschrieben ist und sich nach 3 Tagen wieder fit fühlt darf trotzdem zur Arbeit. Wenn der Arbeitgeber Zweifel am Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat, muss er ihn dann halt zum Betriebsarzt schicken.

LG Inge

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Nein

Antwort von Antje04 am 31.03.2015, 14:19 Uhr

Das würde das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient viel zu sehr belasten. Außerdem würden bei einer Lockerung viele Menschen aus Angst vor Arbeitsplatzverlust eben NICHT mehr zum Arzt gehen. Die Konsequenzen kann man sich selber ausmalen.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Antje04 am 31.03.2015, 14:26 Uhr

"krank ist darf ja nicht einfach entlassen werden..."
Träum weiter.

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von germanit1 am 31.03.2015, 16:51 Uhr

Eventuell sollten Krankschreibungen kommuniziert werden. Kann ja ueber eine andere Stelle (KV,...) passieren damit der AG nicht sieht, von welchem Arzt die Krankschreibung kommt (sosnt koennte er ja eventuell auf die Art der Erkrankung Rueckschluesse ziehen). Also nur Nachricht von Arzt an Stelle xy ist vom bis zum krankgeschrieben. Die Stelle meldet das dann so dem AG.

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Never!

Antwort von bobfahrer am 31.03.2015, 17:13 Uhr

Dann geht ja keiner mehr zum Arzt was das ganze erst wirklich gefährlich macht.

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Re: Never!...man stelle sich vor...

Antwort von Maximum am 31.03.2015, 17:23 Uhr

Montag morgen stehen die Kinder an der Bushaltestelle,steigen wie jeden anderen Tag in den Bus ein...10min.später verunglückt der Bus 15 Kinder tod...hinterher kommt raus das es dem Hausarzt bekannt war das Herr Busfahrer schon 10 Jahre an Alkoholsucht leidet...aber er darf ja nix sagen,wegen ärztlicher Schweigepflicht...hat halt bisher Glück gehabt das er nie erwischt wurde...dann fängt es an,und alle die jetzt schreibt NEIIIIN ...die schreien dann...dann ist es auf einmal eben nicht mal nur ein Unfall....dann ist es ein Unfall der verhindert hätte können...Konsequenz scheißegal wenn mein Kind durch so eine Scheiße umgebracht wurde...glaubt mir,jeden den sowas trifft denkt DANN anders...

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von Steffi528 am 31.03.2015, 17:28 Uhr

Nein, ich bin dagegen.

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Re: Never!...man stelle sich vor...

Antwort von IngeA am 31.03.2015, 17:46 Uhr

Natürlich darf der Hausarzt das melden, denn es besteht ja eine Gefährdung, zumindest wenn der Busfahrer nicht nur nur dann trinkt, wenn er danach nicht fahren muss. Nur weil jemand Alkoholiker ist heißt das nicht, dass er sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt.
Und jemand der nicht Alkoholiker ist, kann auch z.B. noch vom Abend von einer Feier Restalkohol haben.

Und weißt du, in welchem Zustand man ist, wenn man von einer Nachtschicht nach Hause fährt? Müsste man eigentlich verbieten da mit dem Auto heim zu fahren, bzw. auch melden.

LG Inge

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Das ist ein schwieriges Thema

Antwort von sojamama am 31.03.2015, 17:46 Uhr

Einerseits besteht die ärztliche Schweigepflicht, aber wo genau hört diese auf?

Wenn der Patient sagt, er habe vor sich und andere zu töten?
Wenn er sagt, "hey Doc, ich bin Alkoholiker, fahre Bus/Zug/Taxi, aber Glück gehabt, noch nie erwischt worden..." ?
Wenn er sagt, er leide an Depressionen, wisse weder ein noch aus, würde am liebsten sterben?
Wenn er sagt, er habe bereits eine Straftat begangen?

Es ist so schwer. Ich mein, ein Alkoholiker wird sicherlich nie mehr einen Job bekommen, wenn er, ich nenne es mal "angeschwärzt" wird vom Arzt. Ich mein, gut, durchaus eine anonyme Meldung möglich.... aber DER geht so schnell nicht mehr zum Arzt, der Patient hat kein Vertrauen mehr.
Von einem Arzt erwarte ich, dass er mir hilft, Hilfe aufzeigt, mir Rat erteilt und mich durch Krankheiten begleitet. Aber nicht, dass er mich ins offene Messer rennen lässt, indem er die Schweigepflicht verletzt.

Aber wie schon erwähnt, es ist sehr schwer zu beurteilen, in welchem Fall man vielleicht doch etwas sage hätte sollen... aber selbst der beste Arzt kann nicht in einen Menschen hineinsehen.

melli

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ach Maximum...das wird doch nicht so, wie du es dir vorstellst....

Antwort von Butterflocke am 31.03.2015, 17:48 Uhr

sondern, wie bereits erwähnt, ggf ganz anders enden, nämlich so:

Der gute Busfahrer geht aus Sorge um den Verlust seines Jobs erst gar nicht zum Hausarzt, sondern fährt weiter Bus und....es geschieht genau dasselbe.

Der Arzt hätte also nicht einmal die derzeit bestehende Chance, auf den Patienten einzuwirken und ihm mögliche Lösungsvorschläge aufzuzeigen...
Immerhin IST das eine Chance.

Das Geschrei, wie Du es nennst, ist IMMER groß. Besagter Busfahrer könnte genauso gut privat unterwegs sein, während er krank geschrieben ist - und: ebenso Schlimmes anrichten.
Das Leben und das Zusammenleben mit anderen Menschen ist leider nicht risikolos.
Dein Vorschlag aber hätte mehr Nachteile als Vorteile. Eindeutige und nicht zu akzeptierende Nachteile.

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Maximum...

Antwort von Morla72 am 31.03.2015, 17:49 Uhr

Maximum, verabschiede dich von der Vorstellung der totalen Sicherheit.
Die gibt es nicht, nie und nirgends. Und wenn noch 100 Gesetze erlassen werden, Kontrollen verstärkt, Persönlichkeitsrechte eingeschränkt, Überwachungskameras aufgehängt werden.

Das Leben ist riskant! Wo Menschen arbeiten, gehen, stehen, sich bewegen, passieren Fehler, passieren Unglücke und oftmals auch böse Dinge aus böswilligen Gründen. Davor kann kein Staat und kein Gesetz dich letztendlich völlig schützen.
Gesetze und Staaten können aber dein Leben immens beschränken und unschön machen. Das sollte man sich immer bewusst machen.

Und, vertraue auch einfach mal Statistiken: die Gefahr, dass du oder deine Lieben umkommen, weil ihr im Haushalt von der Leiter fallt oder unachtsam über die Straße geht, ist zigmal größer, als dass irgendein depressiver oder suchtkranker Mensch euch mit einem Verkehrsmittel umbringt.

Und, zum Schluss: natürlich sind nicht die Eltern der abgestürzten Schüler jetzt dafür zuständig, neue Gesetze zu erlassen. Natürlich ist die emotionale Befindlichkeit eines jeden wirklich Betroffenen im Einzelfall ganz anders. Aber das ist keine Grundlage für das kopflose Erlassen neuer Gesetze, neuer Beschränkungen der persönlichen Freiheit des Einzelnen, und das DARF sie auch nicht sein.

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Re: Das ist ein schwieriges Thema

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 18:06 Uhr

Es ist ganz klar definiert, wann die ärztliche Schweigepflicht endet: nämlich wenn der Patient für sich selber und/oder andere eine Gefahr darstellt.
Ob der Beruf des Patienten dem Arzt überhaupt bekannt ist oder er Skrupel hat den Patienten anzuschwärzen ist eine andere Frage.

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Soja

Antwort von Einstein-Mama am 31.03.2015, 18:10 Uhr

Wenn ein Patient sich oder andere in Gefahr bringt, dann muss der Arzt ihn zwangseinweisen. Wird seit Jahren so gehandhabt.

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ja, das ist es ja, oft ist der Beruf nicht bekannt oder wird halt nicht vermerkt

Antwort von sojamama am 31.03.2015, 18:10 Uhr

DAS ist dann nochmal ein Problem.

Der Patient kann ja lügen, kann ja erstmal keiner nachweisen.

Und Ärzte müssen nicht zwingend Auskunft geben. Ich muss mal suchen, wo der Artikel war, vielleicht finde ich ihn wieder...

melli

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Einstein

Antwort von sojamama am 31.03.2015, 18:11 Uhr

Ja, also wenn es akut jetzt gleich und überhaupt brisant ist, dann ist das klar.

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Maximum:

Antwort von DK-Ursel am 31.03.2015, 18:20 Uhr

genau darum dürfen sowas auch keine Beteiligten entscheiden.
genauso wenig wie sieRichter,Staatsanwalt, Polizist sein dürfen, wenn ein Angehöriger betroffen ist.
Das hat schon seine guten Gründe!!

Denn natürlich reagiert man emotional anders als mit dem Kopf.
Der ist aber gefragt.
Also --- Hirn einschalten, dann kann man nämlich auch mal die Verhältnismäßigkeit der Dinge im Auge haben!

Gruß Ursel, DK

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Re: Soja

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 18:21 Uhr

Die Erkrankung muss ja nicht unbedingt psychisch sein. Auch der augenkranke, zittrige Chirurg muss gemeldet werden. Ob das dann tatsächlich gemacht wird? Kommt auch auf die Courage des behandelnden Arztes an.

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ich glaube nur geplante Straftat oder bereits begangene Straftat muss

Antwort von sojamama am 31.03.2015, 18:22 Uhr

man als Arzt melden.

Ich muss mich mal bei der Ärztekammer belesen, was da genauer steht.

melli

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Definitiv Nein!

Antwort von kügelchen12 am 31.03.2015, 18:25 Uhr

Wer oder was soll entscheiden, welche Krankheit dem Arbeitgeber gemeldet wird?
Wie soll der Arzt sich entscheiden - ab welchen Grad eine Gefährdung besteht?

Ein Allergiker z.B. Heuschnupfen könnte bei einer Niesattacke den gesamten Bus und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, weil er womöglich just in dem Moment gar nicht auf den Verkehr achten kann.

Etliche würden daraufhin den Arzt meiden und somit erkrankt zur Arbeit gehen. An die gesundheitlichen Folgeschäden mag ich gar nicht denken.

Ich finde das in einigen "Publikumsberufen" die Verantwortung der Firma obliegt und dort verstärkt was getan werden muss.
Beispiele:
Suchtpräventionen
Supervision
Strengere, regelmäßigere Kontrollen/Tests

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Re: ich glaube nur geplante Straftat oder bereits begangene Straftat muss

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 18:31 Uhr

Nein, auch die geschlechtskranke Prostituierte, der augenkranke Chirurg, etc müssen gemeldet werden. Offenbarungspflicht gilt immer dann, wenn die Schweigepflicht eine Gefährdung Dritter bedeutet.

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Re: ich glaube nur geplante Straftat oder bereits begangene Straftat muss

Antwort von lotte_1753 am 31.03.2015, 19:47 Uhr

Was ist denn dafür die Rechtsgrundlage?

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Re: Never!...man stelle sich vor...

Antwort von Johanna3 am 31.03.2015, 19:52 Uhr

Zum Glück ist persönliche Betroffenheit keine Grundlage für Gesetze.

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Zur ärztlichen Schweigepflicht bzw Offenbarungsbefugnisse u. -pflichten

Antwort von Ebba am 31.03.2015, 20:06 Uhr

http://www.aerzteblatt.de/archiv/24203/Arztrecht-Grenzen-der-aerztlichen-Schweigepflicht
"ine Offenbarungsbefugnis resultiert aus § 34 StGB, der unter bestimmten Voraussetzungen die Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht zulässt. Durch die Offenbarung eines Patientengeheimnisses verletzt der Arzt zwar das Rechtsgut der ärztlichen Schweigepflicht aus § 203 StGB; bei der pflichtgemäßen gewissenhaften Abwägung der widerstreitenden Interessen durch den Arzt überwiegt jedoch das geschützte Rechtsgut mehr. Als Beispielsfall lässt sich die Unterrichtung der Verkehrsbehörden über einen durch eine Erkrankung fahruntüchtigen, aber uneinsichtigen Autofahrer anführen (4). Eine Pflicht zur Offenbarung ist jedoch für den Arzt nicht gegeben. Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung und Belehrung des Patienten über die Risiken, die mit der Erkrankung für sich und andere einhergehen, setzte sich der Arzt bisher weder straf- noch zivilrechtlichen Konsequenzen aus, wenn er der ärztlichen Schweigepflicht den Vorrang einräumte.
Offenbarungspflichten sind im Interesse der Verbrechensverhinderung und zum Schutz der Bevölkerung gesetzlich vorgeschrieben. In dem Katalog des § 138 StGB werden die Straftaten aufgeführt, die zur Anzeige gebracht werden müssen, wenn man von dem Vorhaben oder der Ausführung dieser Straftaten Kenntnis erlangt. Bei einer unterlassenen Anzeige setzt man sich selbst der Gefahr der Strafverfolgung und der Verurteilung aus. Beispielhaft können als geplante und somit zu meldende Straftaten Mord, Totschlag, Raub et cetera angeführt werden.
Eine Meldepflicht resultiert auch aus dem Bundesseuchengesetz. In § 3 BSeuchG sind die Krankheiten enumerativ aufgeführt, für die eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Nach § 1 BSeuchG werden unter übertragbaren Krankheiten im Sinne des Gesetzes „durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden können“ verstanden"

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Re: Zur ärztlichen Schweigepflicht bzw Offenbarungsbefugnisse u. -pflichten

Antwort von IngeA am 31.03.2015, 20:51 Uhr

Ein ärztlich ausgesprochenes Fahrverbot ist meines Wissens nach auch bindend. Die Führerscheinstelle muss der Arzt nicht informieren, es sei denn, der Patient zeigt sich uneinsichtig und fährt trotzdem. Bei einsichtigen Patienten muss er die Führerscheinstelle nicht informieren.

Wär auch ziemlich "fies". Wenn jemand z.B. wg. grauem Star neue Linsen bekommt, darf er ein paar Wochen nicht fahren. Würde der Arzt das der Führerscheinstelle melden, würde diese den Führerschein einziehen und der Patient müsste sich nach den paar Wochen einer Fahreignungsprüfung unterziehen (die aber ja nicht notwendig wäre, weil der Augenarzt das ja kontrolliert). Abgesehen vom Zeitaufwand, das kostet auch was und im Gegensatz zum Verkehrsrowdy kann der Patient nichts dafür. Warum sollte das gemeldet werden, wenn der Patient sich einsichtig zeigt und nicht fährt.

LG Inge

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Re: ich glaube nur geplante Straftat oder bereits begangene Straftat muss

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 21:08 Uhr

http://www.wts-koblenz.de/doc/rechtsberatung/download/20100122.pdf

Ab Folie 10!!!

hatten wir schon vor Tagen, heute stehts in jeder zweiten Tageszeitung.

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Re: Definitiv Nein!

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 21:14 Uhr

Ein Heuschnupfen kann natürlich behandelt werden und fällt sicher nicht unter berechtigten Notstand.

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Re: Definitiv Nein!

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 21:14 Uhr

Ein Heuschnupfen kann natürlich behandelt werden und fällt sicher nicht unter berechtigten Notstand.

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Wieso dann nur in manchen Berufen? Eine Kassiererin kann auch im Lidl AMOK

Antwort von Charlie+Lola am 31.03.2015, 21:20 Uhr

laufen.
Halte das für absolut übertrieben. Fehler passieren und manches kann man auch nicht vorher sehen.

Wenn ich wegen Grippe krankgeschrieben bin aber dennoch im Getränkemarkt Kisten stapel und vor Schwäche den letzten Kasten nicht mehr halten kann und alles stürzt auf Kunden zusammen.

Muß der Arzt das dann dem Markleiter vorher mitgeteilt haben?
Da kann man keine Grenze ziehen und ich finde es auch überhaupt nicht gut das überhaupt in Frage zu stellen.

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Re: ich glaube nur geplante Straftat oder bereits begangene Straftat muss

Antwort von Lauch1 am 31.03.2015, 21:33 Uhr

bsp

"Der Präsident der deutschen Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Rainer Richter, lehnt eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab: „Die Schweigepflicht ist in Fällen, in denen Patienten andere Personen gefährden, nicht das Problem“, sagte Richter der Deutschen Presse-Agentur. „Schon jetzt sind Ärzte und Psychotherapeuten befugt, die Schweigepflicht zu durchbrechen, wenn sie dadurch die Schädigung Dritter verhindern können. In Fällen, in denen es um Leben und Tod geht, sind sie dazu sogar verpflichtet“ – konkret heißt das: etwa den Arbeitgeber zu informieren."

http://diepresse.com/home/panorama/welt/4698532/Nach-AirbusCrash_Aerztliche-Schweigepflicht-lockern?direct=4698533&_vl_backlink=/home/index.do&selChannel=120

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Re: ärztliche Schweigeflich lockern ???

Antwort von wolke76 am 01.04.2015, 8:53 Uhr

Das ist doch nicht praktikabel. Stell dir den Verwaltungsaufwand vor.

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Re: ich glaube nur geplante Straftat oder bereits begangene Straftat muss

Antwort von lotte_1753 am 01.04.2015, 8:56 Uhr

Danke.

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