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von Leena  am 18.06.2016, 18:24 Uhr

Jugendstrafrecht!

Drei der Täter waren gerade mal 14 bzw. 15 Jahre alt, der vierte (der Bruder von einem der Jungen) 20. Erwartest Du wirklich, dass 14-, 15-Jährige unter solchen Umständen zu -zig Jahren Haft verurteilt werden?

Hast Du den genannten Artikel eigentlich richtig gelesen?

Hier vorsichtshalber noch mal in Auszügen:


"Was einvernehmlich begann, entwickelte eine Eigendynamik und hat sehr übel für die Mädchen geendet", stellte der Vorsitzende Richter fest.

Zu Beginn des Verfahrens hatte es eine Verständigung unter den Beteiligten gegeben, wonach im Gegenzug für ein Geständnis Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt wurden. Ohne die Geständnisse wären die Strafen deutlich höher ausgefallen, betonte das Gericht. Durch die Geständnisse blieb eine umfangreiche und schwierige Beweisaufnahme und vor allem die Vernehmung der Opfer, die für die Mädchen eine weitere Belastung gewesen wäre, erspart.

"Drei der vier Täter waren fast noch Kinder", stellte Richter Bürgelin fest. Aber auch auf den zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. ... Im Erwachsenenstrafrecht beträgt die Mindeststrafe für eine Vergewaltigung zwei Jahre Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht sind die Strafen grundsätzlich deutlich milder.


http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/prozess-um-vergewaltigung-in-silvesternacht-bewaehrungsstrafen-fuer-die-angeklagten--123165157.html

 
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