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Geschrieben von Zwurzenmami am 17.06.2016, 20:59 Uhr

auch ne Mietfrage

ich hab gestern jemandem beim Einkaufen getroffen, der in dem Haus wohnt, wo wir damals zur Miete wohnten. Zur Zeit sind die Balkone abgerissen und bis Oktober wird wohl dort gebaut inkl. Außendämmung.

Kann man da eine Mietminderung geltend machen? Keller mussten geräumt werden.
Der Balkon z.B. ist nicht nutzbar, lüften kann man auch nicht, weil sofort die Wohnung verstaubt ist und die Nachtdienstler (sind Post- und Eisenbahnerwohnungen) können nicht schlafen und mussten sich Ausweichquartiere suchen.

 
12 Antworten:

Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Sille74 am 17.06.2016, 21:18 Uhr

Ich würde jetzt mal ganz spontan, ohne Kennerin der Matwrie zu sein, sagen: ja.

Keller und Balkon gehören ja zum Mietobjekt (steht bestimmt auch im Vertrag) und im Mietpreis ist deren Nutzung ja miteinkalkuliert, und wenn diese nicht nutzbar sind, liegt m.E. schon ein Mangel vor. Und Lärm berechtigt, soweit ich weiß, auch zur Mietminderung.

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von leaelk am 18.06.2016, 8:03 Uhr

Hallo,
soweit ich weiß, müssen Mieter (energetische) Sanierungen (Außendämmung) drei Monate lang ohne Mietminderung hinnehmen.
Schön ist anders, das stimmt, aber irgendwie muss das ja gemacht werden.
Meine Freundin hatte das Thema jetzt auch eine lange Zeit.
Gemacht wurden die Treppenhäuser innen, Außendämmung, neue Balkone, die Bäder in den Wohnungen und die Küchen in den Wohnungen.
Da gab es keine Chance für eine Mietminderung und die haben sich damals über den Mieterschutzbund ausgiebig informiert. Meine Freundin ist mit ihrem Mann während der Küchen und Bad Sanierung zu ihrer Tochter gezogen und war nur tagsüber in ihrer Wohnung.
LG leaelk

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Sille74 am 18.06.2016, 9:29 Uhr

Ui, stimmt bzgl. Außendämmung. Das habe ich in meiner spontanen Antwort gar nicht bedacht ... Ich glaube, da ist das sogar GESETZLICH festgelegt, dass diese Arbeiten in der Regel geduldet werden müssen. Ob damit auch die anderen Arbeiten mit geduldet werden müssen? Mm, weiß nicht ... Klar, sie kommen dem Mieter auch zugute ... ich glaube, da kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an (inwieweit sind die Arbeiten erforderlich und kommen dem Mieter zugute? Wie stark ist die Belastung im Vergleich dazu? etc.). Ich denke, sich bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem Mieter Verein/Mieterschutzbund zu erkundigen, dürfte kein Fehler sein ...

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Fru am 18.06.2016, 9:50 Uhr

Naja, mal so gedacht... Man will etwas neu haben, es wird energetisch etwas getan UND dann noch die Miete mindern. Find ich nicht ganz fair...

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 10:16 Uhr

Ja kann man. In welcher Höhe hängt vom Umfang und Dauer ab. Also beim Mieterschutzbund nachfragen

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 10:17 Uhr

Da steht unter anderem Aussendämmung. Fraglich ist was da sonst noch alles gemacht wird.

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Sille74 am 18.06.2016, 10:31 Uhr

Außendämmung ist in der Tat eine klare Sache: im Normalfall keine Minderung. Alles andere ist, wie gesagt, bei Modernisierungsmaßnahmen stark vom Einzelfall abhängig.

Was heißt: "man will etwas neu haben"? Das ist durchaus nicht immer der Fall, dass der Mieter das will (z.B. nach Abwägung zwischer bevorstehender Mieterhöhung und Komfortgewinn ...). Und selbst wenn er es will (wobei ein Vermieter - zumindest notwendige - Modernisierungsarbeiten auch ohne/gegen den Willen des Mieters vornehmen kann), können im Einzelfall die Beeinträchtigungen so groß sein, dass eine Minderung gerechtfertigt sein kann. Wie gesagt, da muss man im Einzelfall abwägen.

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 10:41 Uhr

Aussendämmung kann alles möglich bedeuten. Ausblasverfahren ist zB etwas was recht schnell geht, wenig Schmutz und Beeinträchtigungen mit sich bringen. Müssen erst Teile der alten Fassade entfernt werden ist das eine andere Hausnummer. Erst recht wenn zum Beispiel auskragende Teile wie Balkone oder so entfernt werden oder wegen Absturz dann nicht genutzt werden können. Und wenn dann die neue Dämmung umständlich erst angebracht werden muss, danach evt auch noch eine neue Fassade, dann sind das Sachen die mal nicht eben so in kurzer zeit gehen. Und dann kann eben durchaus auch wo eine so starke Beeinträchtigung vorliegen das eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Sille74 am 18.06.2016, 13:11 Uhr

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung immer ungemein ... hier §§ 555a ff. BGB ...

Gem. § 555d Abs. 1 BGB sind Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, außer es besteht eine unzumutbare Härte für den Mieter, auch nach Abwägung mit den Interessen des Vermieters (§ 555d Abs.2 BGB). Und so, wie die Rechtsprechung derzeit ist, wird sich bei der reinen Fassadendämmung nur im absoluten Ausnahmefall eine unzumutbare Härte begründen lassen, selbst wenn ziemlich viel Unannehmlichkeiten damit verbunden sind. Bei anderen Maßnahmen hingegen kann man vielleicht sogar schon streiten, ob es sich überhaupt um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, und die Abwägung ist nach der Rechtsprechung deutlich offener ...

Wie gesagt: kommt auf den Einzelfall an, aber bei Fassadendämmung ist es, so wie lealk schreibt, eher nichts mit Minderung ...

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 17:02 Uhr

Wie gesagt, Knackpunkt sind die Balkone die nicht mehr vorhanden sind. Zumal in der Jahreszeit wo diese erfahrungsgemäß hauptsächlich genutzt werden.

Das geht über eine Fassadendämmung hinaus.

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Re: auch ne Mietfrage

Antwort von Sille74 am 18.06.2016, 18:23 Uhr

Ja, wg. der Balkone und ggf. auch der Keller scheint eine Minderung im Bereich des Möglichen zu liegen (sach' ich doch die ganze Zeit ...). Aber auch das ist eine Frage des Einzelfalls: werden die Balkone sozusagen zusätzlich zur Außendämmung gleich mitgemacht oder müssen die ab, um die Außendämmung machen zu können? Falls sie lediglich im Zuge der Dämmung mitgemacht werden: handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme (dann ist es m.E. offen, ob Minderung anerkannt würde oder nicht; auch da sind wieder die konkreten Umstände zu betrachten und mit der Rechtsprechung zu vergleichen ...) oder handelt es sich um eine "Luxusverbesserung", die nicht wirklich nötig wäre? Und und und ...

Also alles nicht soll glasklar wie auch ich anfangs gedacht habe ...

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Ist der Vermieter.....

Antwort von leaelk am 18.06.2016, 21:12 Uhr

... eine Wohnungsbaugenossenschaft oder ein Privatvermieter.

Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft kann man sich meistens relativ sicher sein, dass die im Vorfeld abgeklärt haben, was sie den Mietern "anbieten" müssen und was sie einfach machen können ohne "Angebote". Die lassen es selten einfach mal darauf ankommen.

Hinterfragen und prüfen lassen kann man natürlich trotzdem.

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