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Geschrieben von Cata am 17.06.2016, 20:34 Uhr

Mal ne Frage zur Miete

Ich lese öfter, dass es Mietspiegel oder ne Mietpreisbremse gibt. Aber ergibt sich der Preis, den jemand bereit ist zu bezahlen, nicht aus der Nachfrage? Ich meine, wem ne Wohnung zu teuer ist, der muss diese doch nicht mieten geschweige denn sich über den Preis (wo auch immer) beschweren.
Persönlich würde ich meine Miete, wenn ich vermieten würde, kostendeckend kalkulieren. Wenn sich Vermieten nicht rentiert, warum sollte dann überhaupt jemand vermieten, noch dazu unbefristet. Man wird ja Mieter schwer wieder los.
Andererseits könne man an Familienangehörige billiger vermieten. What? Ich kann doch an meine Familie auch für einen Euro oder umsonst vermieten, wenn ich das will. Ist doch mein Problem. Oder versteh ich da was falsch.
Momentan hab ich ja noch Mieter, deshalb interessiere ich mich da etwas. Denen ist aber gekündigt, und ich muss mir nun überlegen, ob ich zukünftig ein Apartment in meinem Haus vermieten will. An meine Mutter wird selbstverständlich umsonst vermietet. Ist schließlich meine Mutter, und sie kümmert sich, wenn ich nicht vor Ort bin, was meist der Fall ist.
Meinungen dazu?

 
12 Antworten:

Re: Mal ne Frage zur Miete

Antwort von dee1972 am 17.06.2016, 20:40 Uhr

Als unsere Wohnung von jetzt auf gleich um 23% Kaltmiete (ohne Sanierung o.ä.) teurer wurde, fanden wir das nicht gerade witzig...

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Re: Mal ne Frage zur Miete

Antwort von Leena am 17.06.2016, 20:51 Uhr

Das mit dem angemessenen Preis und der Nachfrage funktioniert aber solange, wie es ein einigermaßen ausgeglichenes Verhältnis von vermietbarem Wohnraum und Mietinteressenten gibt. Und was macht man, wenn man wirklich unbedingt eine Wohnung braucht, die vorhandenen Wohnungen aber zu teuer geworden sind? Und wenn die Mieten in einem Ort innerhalb von 10 Jahren um 150% gestiegen sind, dann kannst Du mir nicht erzählen, dass das an den gestiegenen Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Teuerungsrate läge..

Außerdem gibt es tatsächlich sowas wie Sozialbindung des Eigentums, d.h. Du darfst auch mit Deiner eigenen Wohnung nicht uneingeschränkt tun und lassen, was Du willst.

Ansonsten - wenn man vermietet, kalkuliert man ja i.d.R. auf 20+ Jahre. Sprich: Man schafft sich eine Wohnung an, wenn man gut verdient und mit der Vermietungsverlusten die Steuer schön senken kann - und hofft, wenn man mal alt und in Rente ist, rentiert sich die Wohnung und man kann mit aus den Mieteinnahmen leben oder sich die teurere Seniorenresidenz leisten oder ähnliches.

Was die Vermietung an Angehörige betrifft - ja, man kann Wohnraum unentgeltlich oder teilentgeltlich an Angehörige überlassen. Je nach Höhe der vereinbarten Miete im Vergleich zur ortsüblichen Warmmiete sagt dann aber das Finanzamt, dass entweder die Werbungskosten bei teilentgeltlicher Vermietung auch nur teilweise anerkannt werden können, oder es fehlt die Einkünfteerzielungsabsicht und man kann die Verluste steuerlich gar nicht absetzen.

Bei einer unentgeltichen Überlassung an Angehörige ("weil es schließlich meine Mutter ist") liegt aber ggf. eine Teilentgeltlichkeit vor ("sie kümmert sich, wenn ich meistens nicht vor Ort bin"), sprich: Die Mutter hätte insoweit ggf. Einnahmen. Sollte man auch im Hinterkopf behalten.

Wie gesagt - auch wenn einem etwas gehört, darf man damit trotzdem nicht unbedingt tun und lassen, wie es einem gerade in den Sinn kommt.

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Schließe mich dee1972 an

Antwort von mausebär2011 am 17.06.2016, 21:11 Uhr

Ich konnte da auch nicht im geringsten drüber lachen als die Miete grundlos hochschoss.

Und nicht jeder kann in eine günstigere Gegend ziehen. Wir sind Ortsgebunden.
Vor 7 Jahren haben wir 280euro kalt bezahlt, heute 520euro.

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Re: Mal ne Frage zur Miete

Antwort von Cata am 17.06.2016, 21:30 Uhr

Danke. Wenn, dann würde ich nur mit befristetem Mietvertrag vermieten. Zwanzig Jahre wäre mir definitiv zu lang. Soweit kann man ja kaum vorausplanen.

Nochwas: In dem Haus existiert ein Wäscheboden, den ich aber nicht weiter mitvermieten will, ist auch im Vertrag bisher nicht aufgeführt. Ein Mieter müsste sich also einen Trockner anschaffen, da ich auch im Garten keine Wäsche hängen haben will, und das Wäsche trocknen in der Wohnung nicht erlaubt ist. Da gibt's kein Gesetz, dass man dem Mieter einen Trockenplatz zur Verfügung stellen muss, oder? Der jetzige Boden wird gerade von meinen Kindern mit Hängematten und Matrazen bestückt.

Meine momentanen Mieter zahlen kalt 320,00, aber die Nebenkosten wurden vom Vorbesitzer schlampig abgerechnet. Sie haben also nie Hauslicht, Gartenpflege oder Straßenreinigung, anteilig Schornsteinfeger und Hausversicherung usw. bezahlt, nur Wasser, Strom und Gas.

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Re: Mal ne Frage zur Miete

Antwort von Trini am 17.06.2016, 21:37 Uhr

Dann könnte ich schon mal nicht bei dir einziehen.
Es gibt nämlich Wäschestücke, die nicht in den Trockner dürfen.
Also, eine Möglichkeit zum Wäsche trocknen wirst du wohl dulden müssen.

Trini

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Re: Mal ne Frage zur Miete

Antwort von Sille74 am 17.06.2016, 21:41 Uhr

Also, soweit ich weiß geht die Rechtsprechung dahin, dass der ermieter dem Meter einen Wäschetrocknungsplatz zur Verfügung stellen muss. Das geht nicht direkt aus dem Gesetz hervor, gehört aber lt. Rechtsprechung zum sog. "Kernbereich des Mietgebrauchs". Finde ich oersön.ich auch richtig. Denn zum einen fände ich es schon krass, wenn ein Vermieter einen Mieter mehr oder weniger dazu nötigen könnte, sich einen Trockner anzuschaffen, dessen Anschaffung und Gebrauch mit Kosten verbunden ist. Zum anderen gibt es ja auch jede Menge Wäschestücke, die nicht in den Trockner sollen.

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kann mal bitte jemand der lieben cata sagen

Antwort von DecafLofat am 17.06.2016, 21:44 Uhr

dass die gutsherrentage vorbei sind? auch so funktioniert nämlich der markt... man muß als mieter nicht bei jedem einziehen. my way or highway funktioniert schon, aber u U bleibt das licht dann halt aus.
ich hatte gehofft dass leena antwortet, das ganze steuerliche drumherum bei vermieten an verwandten hab ich mal bei ner azubine von mir mitbekommen, der vater hat sie auch für lau dort wohnen lassen, da konnte er sich seine steuerlichen aufwandsangaben in der steuererklärung dann aber direkt streichen lassen müssen. leena hat aber die fachbegriffe genannt, das müsste reichen.
ich hatte mal nachbarn, als ich noch in 2ZKB lebte, die hatten die nebenwohnung zu meiner und waren nur 2 monate im jahr zu besuch bei der familie, lebten den rest des jahres auf mauritius.
warum lässt du die wohnung nicht einfach leer wenn du/ihr sie ab und an nutzen wollt? immer nach eigenbedarf dann mieter rauszukündigen nur weil mal selbst nutzen will ist irgendwie schräg, oder?

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da kommt der Amerikaner in Dir durch

Antwort von Benedikte am 17.06.2016, 21:54 Uhr

Cata,
in Dir kommt der Amerikaner durch.

Deshalb erstmal- Du verstehst da einiges falsch.

Da wegen der grossen Nachfrage die Preise in den Ballungsbeiten so hochschossen, hat die Politik eben in einigen Gebieten diese Mieten gedeckelt und eine bestimmte Hoechstgtenze festgelegt. Hier kann sich der Mieter eine ueberhoehte Miete theoretisch vom Vermieter zurückholen. Theoretisch dshalbw eil es in der Praxis nicht passiert. Hintergrund war eben die grosse Wohnungsnot vor allem an preiswertem Wohnraum in den Ballungsgebieten. Die faktisch erzielbare Miete ist mehgr als gerade schwache Einkommen zahlen können. In der Praxis laeuft das nicht ganz weil es x Ausnahmen gibt. Wenn Du die Wohnung mit altem schrott ausruestest, bspw., dann kannst Du sie als möbliert zu jedem Preis vermieten, den Du haben willst.

Billig sein kannst Du wie Du willst. leena hat es ja erläutert- wenn Du zu billig bist, erkennt das Finanzamt Deine Aufwendungen nicht oder nur teilweise an. also Kreditkosten, Afa, und vielleicht kannst Du aus USA sogar reisekosten abrechnen?? Ich reche immer Fahrkosten zur Eigentümerversammlung ab.

U(nd sei vorsichtig- Du hast den Leuten doch wegen Eigenbedarf gekündigt, oder? Dann kannst Du nicht sofort an andere zu mehr Geld weitervermieten- das wäre dann vorgetäuschter Eigenbedarf.

Deine letzte FRage- wenn sich vermieten nicht rentiert, warum sollte man dann noch vermieten trifft den Nagel auf den Kopf. es lohnt sich nicht weshalb ja immer weniger Leute vermieten udn immer mehr verkauft wird. Ich stehe gerade auch vor so einem Dilemma- wenn mein Studentensohn in eine nachgefragte Unistadt zieht, gibt ves wedfer Wohnheim noch was günstiges zu mieten, dann MUSS ich kaufen weil sich durch die günstige Finanzierung ein Kauf unproblematisch ermöglichen läßt, es aber keine billige Mietlösung gibt.

Jedenfalls, Vermieten ist eine heikle Sache.

Benedikte

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Re: der steuerliche Aspekt ist mir Wurscht

Antwort von Cata am 17.06.2016, 23:35 Uhr

Ich zahle ja nur Steuern, wenn ich Einnahmen habe, und wo nix eingezahlt wird ist nix abzusetzen. Das Haus hab ich direkt so bezahlt, also ist kein Kredit zu bedienen.
Die gekündigte Wohnung bezieht meine Mutter. Das ist klar. Oben ist mein Reich. Aber im Dach ist noch ein Zweizimmer- Apartment mit Miniküche, was ich nicht unbedingt brauche und nur bewohne, weil die andere Etage renoviert wird und alles rausgeklopft wird. Das wäre für einen Studenten oder einen Single, von mir aus auch ein Paar vorübergehend geeignet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand langfristig so ein Apartment bewohnt. Das wird schnell zu klein, wenn man sich weiterentwickelt.
Sollte ich denn dann Mieteinnahmen haben, bin ich beschränkt Steuerpflichtig, was auch ok ist.

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Afa?????

Antwort von Benedikte am 18.06.2016, 6:59 Uhr

Cata,
Du kannst in der Anlage V und V bei vermietetem Eigentum immer die Afa geltend machen, die Abschreibung für Abnutzung, einen festen Prozentsatz des Gebäudewerts.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2015/273/gebaeudeabschreibungen

Ich habe hier den erstbesten link reingesetzt, aber mach Dich mit dem Begriff vertraut.

Dann kannst Du bspw Reparaturen geltend machen odre wie gesagt, ich mache immer Fahrkosten geltend. Kosten für die PPflege des Mietverhältnisses, kurz, für alle Aufwendungen, die man im Zusammenhang damit hat.

Zur afa jedenfalls- da kannst Du absetzen . Wobei Du natürlich Recht hast und überlegen sollst, ob es sich lohnt. aber wissen solltest Du es.

Benedikte

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Gibt es keinen Vermieterbund oder sowas ?

Antwort von Ellert am 18.06.2016, 9:15 Uhr

huhu

Mietpreisbremse geht hier in Berlin immer durch die Presse, die ist ja bei Neuvermietungen zu beachten, praktisch machen das wohl nicht alle...

Viel kritischer sehe ich dass Du da Wäschetrocknen verweigerst und es in der Wohnung verbieten willst, auch im Bad ?
Ist da ein normaler Gebrauch überhaupt möglich ?
Du kannst doch keinen zwingen hier Wäschtrockner zu kaufen bzw dann den Strom dafür zu zahlen.

Brauchst Du denn wiklichd ie Miete ?
Ich würde lieber alleine im Haus sein mit denen die ich gut kenne als ggf dann Leute oben zu haben die ggf Krach machen, auf die man auch Rücksicht nehmen muss und die ggf mit Pech nie Miete zahlen und man rausklagen muss

dagmar

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Re: Mal ne Frage zur Miete

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 10:12 Uhr

Einen ganzen teil davon darfst Du gar nicht verbieten! Wäsche trocken in der Wohnung oder im Garten, das geht dich schlicht und einfach als Vermieter nichts an. Garten jedenfalls dann wenn der Mieter Gartennutzung erlaubt hat, dann darf der dort machen was er mag.

Mein Rat an Dich, informiere dich mal darüber was du eigentlich machen darfst, könnte sonst richtig böse nach hinten losgehen weil der Mietvertrag dann teils oder ganz ungültig ist. Befristete Verträge zB haben enge Auflagen.

Bei den ganzen Einschränkungen welche Du jetzt schon durchblicken läßt ist zudem auch fraglich wer überhaupt bei dir mieten will. da muss die Miete schon extrem niedrig sein als das sich da wer drauf einläßt. oder er sagt, OK ich unterschreibe und macht dann doch was das gesetzt erlaubt. Zu Deinem Ärger.

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