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Geschrieben von EarlyBird am 19.06.2016, 1:03 Uhr

ich will nichts entschuldigen

Ja das mit dem 20 Jährigen finde ich im Grunde auch bedenklich.
Aber ich bin da zwiegespalten, denn das,Schicksal vom kleinen Bruder hängt da ja auch mit drin. Schließlich wohnt er beim großen Bruder und hat offensichtlich niemand anderen aus der Verwandtschaft hier.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen das der Urteilsspruch nicht an irgendwelche unterstützende Auflagen und besondere Betreuung geknüpft war. Der Artikel gibt bzgl. den Einzelheiten ja nichts Preis.
Lt diesem wurde der 20 Jährige ja als unreif eingestuft, soll sich aber zugleich alleine um seinen kleinen Bruder kümmern?
Spätestens nach dieser Tat müsste mehr als klar geworden sein, dass das nicht gut geht.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wurde die Bewährung an einige Bedingungen geknüpft. Der kleine Bruder hat zudem Ansporn insofern er an seinen großen Bruder hängt, umgekehrt genauso.

 
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