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Geschrieben von Jana287 am 18.06.2016, 16:55 Uhr

Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung Minderjähriger

http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/prozess-um-vergewaltigung-in-silvesternacht-bewaehrungsstrafen-fuer-die-angeklagten--123165157.html

Erschreckend. Ein ganz falsches Signal. Wenns für Vergewaltigung nur Bewährungsstrafen gibt, wie soll man dann Grabschen bestrafen?

 
66 Antworten:

Re: Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung Minderjähriger

Antwort von ursel am 18.06.2016, 17:56 Uhr

lachhaft. Zwei kaputte Leben.
Wieder ein Urteil, das sehr, sehr wütend macht und sicherlich eine Signalwirkung für andere Täter hat.

Und natürlich der Afd wieder ein paar Prozentpunkte beschert.

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Re: Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung Minderjähriger

Antwort von Joplin am 18.06.2016, 17:57 Uhr

Grabschen wurde überhaupt nicht bestraft.

Aber Vergewaltigungen Minderjähriger mit nur Bewahrungsstrafe? Das kann ich überhaupt nicht glauben. Das kann doch nicht sein? Ich meine man wandert ins Gefängnis unter Umständen, wenn man sich weigert, sein Parkticket zu bezahlen.

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Re: Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung Minderjähriger

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 18:20 Uhr

Also sorry, aber 3 der 4 Täter waren selbst noch Kinder und saßen rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.

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Jugendstrafrecht!

Antwort von Leena am 18.06.2016, 18:24 Uhr

Drei der Täter waren gerade mal 14 bzw. 15 Jahre alt, der vierte (der Bruder von einem der Jungen) 20. Erwartest Du wirklich, dass 14-, 15-Jährige unter solchen Umständen zu -zig Jahren Haft verurteilt werden?

Hast Du den genannten Artikel eigentlich richtig gelesen?

Hier vorsichtshalber noch mal in Auszügen:


"Was einvernehmlich begann, entwickelte eine Eigendynamik und hat sehr übel für die Mädchen geendet", stellte der Vorsitzende Richter fest.

Zu Beginn des Verfahrens hatte es eine Verständigung unter den Beteiligten gegeben, wonach im Gegenzug für ein Geständnis Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt wurden. Ohne die Geständnisse wären die Strafen deutlich höher ausgefallen, betonte das Gericht. Durch die Geständnisse blieb eine umfangreiche und schwierige Beweisaufnahme und vor allem die Vernehmung der Opfer, die für die Mädchen eine weitere Belastung gewesen wäre, erspart.

"Drei der vier Täter waren fast noch Kinder", stellte Richter Bürgelin fest. Aber auch auf den zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. ... Im Erwachsenenstrafrecht beträgt die Mindeststrafe für eine Vergewaltigung zwei Jahre Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht sind die Strafen grundsätzlich deutlich milder.


http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/prozess-um-vergewaltigung-in-silvesternacht-bewaehrungsstrafen-fuer-die-angeklagten--123165157.html

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Re: Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung Minderjähriger

Antwort von Jana287 am 18.06.2016, 18:25 Uhr

Ja sowas kann schonmal passieren beim Spielen. Und der 20jährige grosse Bruder wollte halt mitspielen!

Ich kann mich gar nicht wieder beruhigen, so sehr regt mich dieses Urteil auf. Die Mädels haben jedenfalls lebenslänglich...

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Re: Jugendstrafrecht!

Antwort von Jana287 am 18.06.2016, 18:30 Uhr

Bitte? Eigendynamik?

Die haben das Mädel gegenseitig festgehalten, die Mädchen wurden mehrfach vergewaltigt. Das war doch kein entgleistes Petting!

Und wer viele tausend Km allein zurücklegt und in seinem Heimatland als Mann gilt, wird hier wieder als Kind behandelt? Sry, nein, das verstehe ich nicht.

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Re: Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung Minderjähriger

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 18:31 Uhr

Sollten diese Kinder härter bestraft wãren als wenn sie Deutsche Kinder wären.?
Zumal insbesondere diese Kinder wirklich Schlimmes erlebt, gesehen und durchgemacht haben. !
Bei deutschen Kinden, würden durch solche Erlebnisse wohl sogar "mildernde Umstände" geltend gemacht werden.!

Aber klar, sei sollten ja in Demut leben und sich dankbar zeigen - Ihr habt aber schon Verstanden, dass das Kinder waren.?
Der 20-jähriger und sein kleiner Bruder leben sogar alleine, ohne Vorbild/Eltern...

Finde diese Art von Selbstgerechtigkeit wirklich erschreckend.!

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ich will nichts entschuldigen

Antwort von Benedikte am 18.06.2016, 18:33 Uhr

und vertrete auch die ansicht, dass ein "Nein" ein "Nein" ist und eine Frau jederzeit dieses "Nein" sagen kann.

Aber- die Mädels haben die vergewaltiger im Internet per social media kennengelernt- steht in den medien. Da ist schon meine erste Frage, ob man mit solchen bekanntschaften nach Hasue gehen muss. Dann, heisst es üeberall, sei es zu einverständlichen Zärtlichkeiten gekommen, die haben zu mehreren im Bett gelegen und sich geküsst. Mir ist auch nicht ganz klar, wie die Kommunikation gelaufen ist, ob die Opferdamen arabisch sprechen oder die Täterherren deutsch. Im zweifel war es ein gemenge verbaler und non verbaler Kommunikation, nichts eindeutig präzises.

Wenn man dann noch als Allgemeinswissen parat hat, dass die Stellung der Frau sich in Deutschland und in islamischen Ländern völlig unterscheidet, dort eben keine Frau sich mit fermden Männern ins Bett legen kann und einvernehmlich Zärtlichkeiten austauschen und dann "Nein" sagen kann, dann gibt es eine gewisse Vorhersehbarkeit der Ereignisse .

Um es anders zu formulieren : Meiner Tochter habe ich ganz klar gemacht, dass sie und jeder Frau bei uns über ihr sexualleben frei entscheiden kann. Trotzdem weise ich sie auf Gefahrensituationen hin und würde ihr dringend davon abraten, sich im Internet mit fremden Männern zu verabreden, die aus einem Kulturkreis sind, wo Frauen eben nicht die gleichen Rechte haben, insbesondere nicht auf sexuelle selbstbestimmung, würde ihr sagen, dass es unklaug ist, sich mit mehreren solchen Männern ins Bett zu legen und erstmal einvernehmlich Zärtlichkeiten auszutauschen und genau dann mit dem " nein Danke" zu kommen wenn dem Teenager gerade alle Sicherungen durchgebrannt sind und er endlich mit aller Macht zur Sache kommen will.

Wer erst so kurz aus diesem völlig anderen Kulturkreis da ist, der hat Schwierigkeiten, unsere in seinem Land unbekannte Regeln zu kennen und einzuhalten.

Wesentlich undramatischeres Beispiel- meine schweigerelten hatten uns eine Eigentumswohnung geschenkt weil der Mieter, ein iranischer Asylbewerber, nur Ärger machte. Ich wollte die Wohnung und habe versprochen, mich zu kümmern, mein Mann interessiert sich nicht, der hatte mir auch gesagt, wir sollten uns leiber geld schneken lassen. Egal. Jedenfalls, der Mieter hat sich geweigert, mit mir zu reden. Egal , was war, mein Mann war für ihn sein ansprechpartner wie mein Schwiegervater virher. Ohne Diskussion. Und ich kann recht deutlich werden, aber das konnte ich ihm nicht klarmachen. Irgendwann im Räumungsverfahren fiels ihm mal auf, aber da war schon ein Ende abzusehen.

Von daher, erstmal- ich finde es auch schlimm, aber die haben ein halbes Jahr im KNast gesessen, U Haft wird angerechnet, als Teenager drei davon, und die Mäfchen haben Gefahrensituationen geschaffen. Nochmal, nein ist nein, sehe ich auch so.

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Re: Jugendstrafrecht!

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 18:34 Uhr

Ach komm, es geht dir doch offensichtlich nicht nur um die Tat, sondern darum das es Asylanten waren.!

Für dumm verkaufen brauchst du (zumindest mich.!) nicht.!
Schrecklich.!

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nur mal so- mit 20

Antwort von Benedikte am 18.06.2016, 18:35 Uhr

leben die meisten Studenten alleine

und die Idee, dass Mädche gerne mit mehreren Männern Sex haben, von denen sie vorher nur zwei kannten, die sollte man weder mit 12 noch mit 20 haben

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Re: Jugendstrafrecht!

Antwort von Benedikte am 18.06.2016, 18:41 Uhr

Leena,

sie haben eben NEIN gesagt, wenn auch spät, aber sie habe es gesagt.

Und ich kann ir nicht vorstellen, dass jemand glauben kann, dass Mädchen mit quasi Unbekannten geschlechtsverkehr haben wollen, gerade mit mehreren gleichzeitig. Das hätte denen doch auch klar sein müssen.

Und sicher ist e4s schwer zu begrefen, dass die srt einvernehmliche Zärtlichkeiten zugelassen haben. Aber dennoch gilt- Nein ist Nein und die Frau darf es jederzeit sagen, eben auch nach oder beim Knutschen wenn es ihr zu viel wird.

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Re: nur mal so- mit 20

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 18:42 Uhr

Das mag sein, aber welcher 20 Jährige musste von seinem Heimatland fliehen und sich dann auch noch um sein kleines Geschwisterchen kümmern.?

Sie saßen schon rund ein halbes Jahr in u-Haft und ihm wurde "unreife" nachgewiesen.
Auch für deutsche 20 jährige kann das Jugendstrafrecht geltend gemacht werden.!

Fakt ist, wennes deutsche Straftäter (3 davon selbst noch Kinder z.B. aus Waisenhäuser gewesen wären, gäbe es diesen Thread nicht.!)
Fuchtbar..!!!

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Re: Jugendstrafrecht!

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 18:43 Uhr

Keiner!!! befürwortet die Tat.!!! Oder streitet eine Vergewaltigung ab.!!

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Re: nur mal so- mit 20

Antwort von Jana287 am 18.06.2016, 18:46 Uhr

Diesen Thread gäbe es auch, wenn es deutsche gewesen wären.

Hättest Du auch so viel Verständnis für die Täter, wenn es Deutsche aus dem Kinderheim und ein 20jähriger H4ler gewesen wären? Ich wäre genauso empört!

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@ Benedikte

Antwort von Leena am 18.06.2016, 18:51 Uhr

Ich bin da ja völlig bei Dir, Benedikte.

Aber der Gesamtkontext (inklusive das halbe Jahr U-Haft für die jugendlichen Täter - mein Gott, die waren 14 und 15, das sind doch praktisch noch Kinder, mit 13 wären sie noch nicht mal strafmündig gewesen!) lässt für mich das Urteil sehr überzeugend erscheinen, nichts anderes wollte ich ausdrücken.

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Re: nur mal so- mit 20

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 18:53 Uhr

Alles klar, also doch "für dumm verkaufen wollen.!"

Daher auch Zitat: "Ein völlig falsches Signal.!"

Sollten drei Kinder!! " dafür herhalten und nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden um das "richtige Signal" zu senden.?

Sorry aber diese Täter sind mit Sicherheit nicht die richtigen Bauernopfer für ein Denkzettel an alle anderen.!
Für ein solches "richtiges Signal" sollten wohl besser Erwachsene Täter herhalten.!!

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von Joplin am 18.06.2016, 18:54 Uhr

Die Nationalität spielt für mich keine Rolle. Generell finde ich dass sexuelle Belästigungen und Vergewaltigungen strenge Strafen nach sich ziehen sollten.

Auch wenn die Täter 15sind ich gehe aber davon aus, dass die nicht einfsch mit dem Satz "mach das bitte nicht mehr" nach Hause geschickt wurden.

Traumatisierte Kinder und Jugendliche müssen therapiert werden und, wenn sie gefährlich für andere sind, irgendwie unter einer Kontrolle bleiben. Ich denke aber doch, dass das geschieht.

Das Sexualstrafrecht wurde ja verschärft. Eine Bekannte von mir wurde sehr brutal vergewaltigt. Der Täter, ein Erwachsener übrigens, kam nach zwei Jahren frei und seitdem hat sie Panikattacken. Ich sehe die Seite der Opfer, die sehr sehr traumatisiert sind. Es gibt nicht nur die Taterseite, es gibt immer auch ein Opfer, dessen Leben verpfuscht ist. Deshalb bin ich da eher nicht so verständnisvoll für solche Täter. Egal welcher Herkunft.

Man muss die Allgemeinheit schützen.

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Re: ok extra für dich

Antwort von Jana287 am 18.06.2016, 19:00 Uhr

Ok ich erklärs Dir nochmal. Das war keine Unachtsamkeit, kein Unfall, kein Petting, wo der Teenager das Stop verpasst hat. Da hat einer dem anderen das Mädel festgehalten! Da wurde jemandem bewusst geschadet. Und ich finde, das sollte bestraft werden - egal welche Nationalität der Täter hat! Und ja, mit einer Haftstrafe!

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 19:02 Uhr

Da stimme ich dir zu, aber diese Kinder haben mit Sicherheit eine ganz schreckliche Vergangenheit und sie dann übertrieben zu strafen um "ein richtiges Signal" zu senden fände ich äußerst krass.!
Sie waren bereits 5 Monate + in Haft und haben eine saftige Bewährungsstrafe erhalten.
Betreut werden sie nun von Bewährungshelfern.
Es sind Kinder in einem völlig fremden Land, mit Sicherheit Orientierungslos und womöglich auch traumatisiert.

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Re: ok extra für dich

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 19:13 Uhr

>>Ich< < habe den Sachverhalt verstanden.!
Kein Verständnis habe ich für solch übertriebene, aufständerischen und selbstgerechten Posts von Mitbürgern.!
Welche gerne Ersttäter- Kinder nach rund einem halben Jahr U-Haft in Gefängnissen sehen.! Und darüber hinaus auch noch Flüchtlingskinder sind.!

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von Lauch1 am 18.06.2016, 19:15 Uhr

Das hieße aber im Umkehrschluß, dass man Mädchen pauschal davor warnen müsste mit syrischen Burschen in Teenager Ausgehsituationen zu kommen. Das kanns ja wohl nicht sein, und ich kann es auch aus meiner Erfahrung mit den syrischen Mitschülern meiner Kinder (teilweise auch unbegleitete Burschen) nicht bestätigen.
So orientierungslos und völlig unbetreut werden sie nicht sein, dass sie nicht erkennen können, dass eine Vergewaltigung ein Verbrechen ist.

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Re: Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung Minderjähriger

Antwort von Sille74 am 18.06.2016, 19:17 Uhr

Ich finde, dass die Strafzumessung bei Sexualdelikten immer sehr (bzw. sogar zu) niedrig ausfällt, im Jugend sowie Erwachsenenstrafrecht. Außerdem finde ich, dass die inzwischen als Regelfall erfolgende Aburteilung Heranwachsender als Jugendliche - entgegen dem Gesetzeswortlaut und unter (umstrittener) Anwendung der in-dubio-pro-reo-Regel - ein Ärgernis ist ...

Dennoch bin ich persönlich aber der Meinung, dass der vorliegende Fall sowohl von den Tatumständen her als auch vom Täter Kreis her nicht geeignt ist, ein Exempel zu statuieren oder ein Signal zu setzen bzw. etwas neutraler ausgedrückt: die Rechtsprechungspraxis zu ändern.

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 19:19 Uhr

Und deswegen sollte man sie härter bestrafen als es das Jugendstrafrecht zulässt.? Oder sie nach rund einem halben Jahr zusätzlich noch in den Jugendknast stecken?

Also sorry, aber ein halbes Jahr U-Haft + Bewährung + Betreuung + Gestãndigkeit...

Ne sorry, aber das reicht.! Sieht der Richter anscheind auch so.!

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von Lauch1 am 18.06.2016, 19:26 Uhr

Ich habe nichts von härter bestrafen geschrieben. Ich bin wütend darüber, was alles angeblich falsch verstanden werden kann:
Geschmuse, kurze Röcke, freundliche Blicke.

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nee early bird

Antwort von Benedikte am 18.06.2016, 19:26 Uhr

mit dem "kleinen geschwisterchen" meinst Du den zweiten vergewaltiger, oder?

Ganz ehrlich- auch die Flucht entschuldigt die vergewaltigung nicht. Ich würde fast eher sagen, wer angibt, wegen gewalt und Krieg aus seinem Heimatland gefloghen zu sein, sollte sich im besonderen MMühe geben. gewalt gegen andere zu vermeiden. Und die gewaltanwendung hat ja keiner der Vergewaltiger geleugnet, oder?

ich kenne immer nur die Fluchtgeschichten aus dem osten nach WW 2- und da hiess es dann im wesentlichen, dass dadaurch besondere Reife erlangt wurde

aber Du kannst keine vergewaltigung entschuldigen durch die Flucht

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jawoll

Antwort von Benedikte am 18.06.2016, 19:28 Uhr

ich sage ja, U Haft wird angerechnet auf Strafhaft, da wären sie als Ersttäter mit akzeptabler prognose eh nach Halbstrafe, spätestens zwei Drittel wieder draussen

und ja, dann sind wir uns hier einig

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Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Charlie+Lola am 18.06.2016, 19:38 Uhr

dann hat die breite Masse was sie will.
Bringts was?

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Lauch1 am 18.06.2016, 19:43 Uhr

Gar nix.

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 19:43 Uhr

Das stimmt natürlich.!
Und ich finde Sille hat es wunderbar auf den Punkt gebracht.

Das Strafmaß sollte generell höher angesetzt werden.
Aber nicht explizit nur in diesem Fall um ein Signal zu senden.
Ich hatte mich soeben so darüber geärgert, sodass ich nicht sachlich bleiben konnte.
Dafür entschuldige ich mich gerne bei allen Beteiligten Usern.
Es ist nur so, dass ich es zumindest bei uns so erlebe, dass sich immer mehr Mitbürger abgrenzen und sich "diese Flüchtlinge" vom Hals wünschen, ihre Ruhe haben wollen und beginnen Flüchtlinge allgemein zu verteufeln. Das gehört wohl mittlerweile schon zum guten Ton.

In diesem Fall waren die Täter selbst noch Kinder und daher konnte ich das nicht so stehen lassen.

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von Lauch1 am 18.06.2016, 19:45 Uhr

Was hättest du dem Mädchen geraten? Nicht mitgehen, nicht schmusen, könnte falsch verstanden werden.

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 20:06 Uhr

Wie hättest du als Richter entschieden.?

2 Jahre ohne Bewährung damit es den Flüchtlingen mal so richtig gezeigt wo der Hammer hängt.?

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von Lauch1 am 18.06.2016, 20:16 Uhr

Nocheinmal: ich habe gar nichts von Bestrafen geschrieben, sondern gefragt was denn die Konsequenz für junge Frauen im Umgang mit Flüchtlingen sein soll.

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Re: nee early bird

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 20:20 Uhr

Glaubst du wieviele Vergewaltiger die letzten Wochen in Deutschland vor Gericht gestanden haben, keine Kinder waren und keine Flüchtlinge.?
Plus ein mildes Urteil

Ich sage nicht das eine Flucht die Tat entschuldigt, ich habe lediglich gesagt, das es bei deutschen Kindern mit bspw. mit fatalen familiären Hintergründen zugunsten des Täterkindes ausgelegt werden würde.
Du drehst dir das soeben so zurecht wie du es brauchst.!

Und ich habe gesagt, dass dieser Thread mit Sicherheit dazu beitragen sollte, sich über die Nachsichtigkeit des Richters und seinen milden Urteilsspruchs bzgl Asylantentäter zu ereifern.
Daher wurde im Ausgangspost auch so schön darauf hingewiesen, dass es "ein falsches Signal" wäre.

Und ich möchte schon behaupten verstanden zu haben, wem ein "richtiges Signal" gelten sollte.
Und dieser Fall (Kinder.!), ist mit Sicherheit nicht der richtige Prozess um das zu tun.!

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 20:27 Uhr

Und weil ich hier Kontra bzgl. einer symbolkräftigen harten Bestrafung der Täterkinder gebe, erwartest du von mir eine Lösung wo das Ganze Land noch keine hat.??

Das ist überaus lächerlich.!
Die Lösung ist es auf jeden Fall nicht, (Täter-)Kinder dafür zu benutzen ein Exempel zu statuieren und den Richterhammer zu schwingen, um das Volk zu besänftigen.
Das finde ich furchtbar.!

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Unabhängig von dieser Situation .....

Antwort von leaelk am 18.06.2016, 21:08 Uhr

.... sind die Strafen für Vergewaltiger in diesem Land sowieso meistens viel zu gering ......
Egal, welche Nationalität diese Vergewaltiger haben.

Aber wenn ein Täter freigesprochen wird, mangels lückenloser Beweise, obwohl mehrere Opfer unabhängig voneinander sehr ähnliche Taten angezeigt haben, dann zweifle ich sehr an diesem Rechtsstaat und das noch mehr, wo ich definitiv weiß, dass dieser Täter tatsächlich ein grausamer Täter war............

Und wenn dann Täter im Nachklang noch besser versorgt werden, als die Opfer, dann fragt man sich wirklich, wo die Prioritäten liegen.......

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 21:09 Uhr

Ob Flüchtling oder nicht, ich würde JEDEM Mädchen raten sich nicht mit fast fremden Leuten an Orten zu treffen wo es überhaupt zu solchen Situationen kommen kann. Gibt genügend 14 und 15jährige in Deutschland geborenen Jungen welche solch eine Situation mißverstehen könnten. Keine Ahnung warum man da unterscheiden sollte.

Mit 14 Jahren ist man kaum in der Lage wirklich erwachsene Entscheidungen treffen zu können - genau aus dem Grund gibt es ja das Jugendschutzgesetz. Fraglich halte ich eher ob man das noch bei einem 20jährigen anwenden sollte - das ist für mich aber in dem Fall das einzige was ich wo mit etwas Bauchgrummeln sehe. Ob der hier in Deutschland geboren wurde, in Syrien, in Afrika oder sonstwo ist dabei einerlei. Ich hätte das gleiche Bauchgrummeln auch bei einem im Deutschland geborenen 20jährigen.

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 21:10 Uhr

Och in Amerika langt es schon wenn ein 6jähriger einer 3jährigen beim pinkeln zuschaut und es ist ein lebenslanger Sexualtäter. Damit wäre dann allen recht getan.

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Joplin am 18.06.2016, 22:11 Uhr

Ich denke dass dieser Fall vielleicht wirklich nicht so geeignet ist, ein Exempel zu setzen.

Ganz generell unabhängig davon finde ich auch dass manchmal zu sehr nach den Tätern geschaut wird. Ich meine die meisten vGewalttäter haben wohl keine tolle Vergangenheit oder auch Traumatisierungen erlebt. Das ist einfach oft so.

Oft misshandeln zum Beispiel gerade diejenigen ihre Kinder, die selber in der Kindheit Gewalt erlebt haben. Oder Pädophile wurden oft selber als Kind mißbraucht.

Das ist ja alles schlimm. Aber irgendwie kann man nicht immer nur Mitleid mit den Tätern haben. Opfer von Gewalt sind nämlich auch stark traumatisiert und fallen oft aus allen Wolken wenn der Täter nach kurzer Zeit frei kommt während die ihr Leben lang Panikattacken haben. Klar, Strafe macht das auch nicht unbedingt besser.

Aber trotzdem hat doch jeder eine Eigenverantwortung und kann doch anders entscheiden, auch wenn jemand traumatisiert ist muss er nicht zwangsläufig gewalttätig werden.

Das meine ich jetzt ganz allgemein. Mir macht das manchmal Bauchgrummeln wenn Menschen, die anderen ganz schreckliche Dinge antun, dann noch irgendwie als arme Opfer hingestellt werden, die ja nicht anders konnten.

Das stößt mir manchmal auf.

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Da stimme ich zu!

Antwort von Sille74 am 18.06.2016, 22:18 Uhr

Wobei es ja schon so ist, dass unterschiedliche Kulturkreise gleiches Verhalten unterschiedlich deuten. Ich bin mir aber andererseits auch fast sicher, dass es in so ziemlich jedem Kulturkreis klar ist, dass es eine Vergewaltigung darstellt bzw. zumindest moralisch eigentlich nicht richtig ist, mit einer Frau gegen ihren Willen und wenn sie festgehalten werden muss durch Dritte Sex zu haben ...

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 22:24 Uhr

Das stimmt, es sollte der Punkt kommen wo Täter wirklich nur wie Täter angesehen werden und eben nicht als Opfer.

Aber bitte, bitte - nicht bei Kindern. Kinder - egal woher diese stammen, sollten erst einmal auch wie Kinder gesehen werden. Und entsprechend auch behandelt werden. was eben bedeutet das auch diese Hilfe bekommen müssen. Selbst eben dann wenn sie eben auch Täter sind.

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Lauch1 am 18.06.2016, 22:33 Uhr

Ab 14 ist man kein Kind mehr, sondern ein strafmündiger Jugendlicher und mit 20 ist man erwachsen.

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von EarlyBird am 18.06.2016, 22:55 Uhr

Da gebe ich dir recht und mir macht das auch Bauchgrummeln.
Aber mir ging es nicht darum das schön zu reden oder die Tat zu entschuldigen.
Mir ging es darum, das es Kinder waren.
Wenn es einheimische Kinder getan hätten und irgendwelche Mißstände/Vorbelastungen usw. auf dem Buckel gehabt hätten, so würde das sich mit großer Sicherheit mildernd auswirken - weil es keine >>Erwachsenen!"< < sind sondern >>Heranwachsende!< < .
Bei einem ausgewachsenen, bisher unauffälligen und ansonsten gesunden Mann wird wohl keiner seine Straftat entschuldigen weil vor 20 oder 40 Jahren sein Vater, Onkel oder sonst wer ihm schlimmes zugefügt hat/haben (insofern er nicht psychisch krank ist).

Bei Kindern/Heranwachsenden sieht das anders aus.! Da macht der Gesetzgeber gerne mildernde Umstände geltend, wenn das Kind/der Heranwachsende z.B. schlimme, belastende, gewaltverherrlichende, zerrüttete, kriminelle und/oder.. und/oder.. und/oder.... Familienverhältnisse hat.
Nichts anderes wollte ich erhellen.! Flüchtlingskinder sollten hier nicht anders bestraft werden als Kinder von hier.
Orientierungshilfe und Betreuung wäre natürlich sinnvoll.

Aber hierzulande gesteht man Kindern noch "unreife", "unausgereifte Persönlichkeit", "mangelndes Rechtsempfinden" zu und genau dafür gibt es das Jugendstrafrecht, welches sich eklatant vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet.!
Spezialpräventive Urteile, welche einer Sozialisierung bzw. Resozialisierung gelten.

Also sollte man diese Flüchtlingskinder wirklich härter bestrafen, nur um allen anderen Flüchtlingen eine klare Botschaft zu übermitteln.?
Für mich würden genau dadurch diese Täter zum Bauernopfer für all die politischen Versäumnisse bzgl. Aufklärung, Integration und Prävention werden. Und sorry, aber auch wenn sie schreckliches getan haben, es sind und bleiben nunmal Kinder welche diese Tat begangen haben.

Nebenbei: Jetzt vorbestrafte Kinder.!

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Re: Da stimme ich zu!

Antwort von Leena am 18.06.2016, 23:01 Uhr

Nein.

Ich meine - nein, es ist nicht in so ziemlich jedem Kulturkreis so ziemlich jedem klar, dass es "moralisch eigentlich nicht richtig" ist, mit einer Frau gegen deren erklärten Willen und unter Anwendung von körperlicher Gewalt Sex zu haben.

Es gibt genügend urdeutsche Männer, die der Überzeugung sind, ihre eigene Ehefrau können sie gar nicht vergewaltigen, die muss willig sein. Respektive: Wenn die Frau mit angefangen hat, darf der Mann zu Potte kommen. Ganz im Ernst.

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Danyshope am 18.06.2016, 23:11 Uhr

Und deshalb fahren auch so viele Mütter ihre "strafmündigen Jugendlichen" täglich zur Schule, zu Sportveranstaltungen, überwachen die Hausaufgaben, verbieten Freundschaften und Liebschaften, kontrollieren welches Kino, welche Filme, welcher Lieder, welche Internetseiten usw.

Auch mit 14 Jahren ist man immer noch ein Kind!

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Re: Da stimme ich zu!

Antwort von Sille74 am 18.06.2016, 23:32 Uhr

Doch, ich glaube schon, dass das die Männer eigentlich im Grunde "wissen", wenn sie nicht ausgesprochen verroht sind; vielleicht nicht in dem Sinn, wie man weiß, dass 1+1=2 ist, sondern es mehr spüren oder erahnen oder so.

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Re: Da stimme ich zu!

Antwort von Leena am 19.06.2016, 0:02 Uhr

Meine Lebenserfahrung sagt mir - leider - etwas anderes.

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Re: Da stimme ich zu!

Antwort von Sille74 am 19.06.2016, 0:20 Uhr

Ich habe - zum Glück, ist ja leider nicht selbstverständlich - keine persönliche, eigene Erfahrung mit Männern, die so etwas tun. Aber als Außenstehende habe ich den Eindruck, wenn ich die Aussagen der Täter höre/lese und ihre Gestik und Mimik sehe, dass da die Ahnungslosigkeit häufig nicht ganz so groß ist wie dargestellt ... Ich glaube aber auch nicht, dass diese Täter im eigentlichen Sinn lügen; die glauben schon, was sie sagen, weil sie es glaiben wollen.

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Re: Da stimme ich zu!

Antwort von Danyshope am 19.06.2016, 0:35 Uhr

Ich schon, waren im übrigen sogar unter 13 Jahre alte DEUTSCHE Kinder die meinten jüngere Mädels belästigen zu müssen. Und mit belästigen meine ich schon sexueller Natur, teils mehr wie nur "grabschen", teils sogar mit fesseln.

Wir als Kinder haben das öfters beobachten können und teils auch erlebt. Die eingeschalteten Eltern haben das ganze aber abgetan als "Kinder-Spielerei" und halb so schlimm.Da wäre sicherlich was mißverstanden worden. Erst recht weil "anständige" Jungen aus gut bürgerlichem Haus so etwas ja nie und nimmer im leben tun würden. Verfolgt wurde da damals gar nichts. Hätte eh niemanden den Kindern geglaubt.

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Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang zum von Leena und mir ...

Antwort von Sille74 am 19.06.2016, 0:40 Uhr

... diskutierten Punkt nicht ganz, sorry.

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Re: Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang zum von Leena und mir ...

Antwort von Danyshope am 19.06.2016, 0:51 Uhr

Ganz einfach, es waren damals ganz "normale" Kinder welche andere Kinder sexuell genötigt haben. Einfach ohne die Tragweise des ganzen auch nur im entferntesten zu verstehen. Keine schwer erziehbaren Kinder, keine Flüchtlinge, keine Alkoholikerkinder oder sonstwas. Die haben das damals einfach nur als Spiel/Streich aufgefasst - nicht mehr. OK, der Schritt bis zur Vergewaltigung hat damals meines Wissens nach keiner der Jungs gemacht, die Hände dafür möchte ich aber nicht ins Feuer legen.

Keiner der Jungs ist übrigens irgendwann mal in den Knast gewandert, einer ist meines Wissens nach inzwischen tot - Selbstmord. Die anderen leben ein normal, bürgerliches Leben, mit Frau, Kind usw. Meines Wissens nach jedenfalls, so eng ist der Kontakt da nicht.

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von EarlyBird am 19.06.2016, 1:03 Uhr

Ja das mit dem 20 Jährigen finde ich im Grunde auch bedenklich.
Aber ich bin da zwiegespalten, denn das,Schicksal vom kleinen Bruder hängt da ja auch mit drin. Schließlich wohnt er beim großen Bruder und hat offensichtlich niemand anderen aus der Verwandtschaft hier.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen das der Urteilsspruch nicht an irgendwelche unterstützende Auflagen und besondere Betreuung geknüpft war. Der Artikel gibt bzgl. den Einzelheiten ja nichts Preis.
Lt diesem wurde der 20 Jährige ja als unreif eingestuft, soll sich aber zugleich alleine um seinen kleinen Bruder kümmern?
Spätestens nach dieser Tat müsste mehr als klar geworden sein, dass das nicht gut geht.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wurde die Bewährung an einige Bedingungen geknüpft. Der kleine Bruder hat zudem Ansporn insofern er an seinen großen Bruder hängt, umgekehrt genauso.

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AG, ok, ich ahne, was Du meinst ...

Antwort von Sille74 am 19.06.2016, 2:09 Uhr

... Ich denke, dass im Strafrecht und insbesondere in dem Bereich die Grenzen tatsächlich manchmal, v.a. für Kinder und Jugendliche, nicht immer leicht zu erkennen sind und im Eifer der Tat auch so manches Signal übersehen wird. Bei einer Vergewaltigung, bei der Gewalt angewendet wird (aus Tätersicht: angewendet werden muss), glaube ich aber nicht mehr, dass da wirklich einer aus aller tiefster Überzeugung glaubt, das wäre (noch) im Bereich des (moralisch) Akzeptablen. Ich glaube sogar, dass auch die kindlichen Täter aus Deinem Fall tief in ihrem Inneren ein Unbehagen gespürt haben, ein schales Gefühl hatten spätestens nach der Tat.

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Re: ich will nichts entschuldigen

Antwort von stjerne am 19.06.2016, 8:57 Uhr

Ich habe Töchter und werde ihnen eintrichtern, NIEMALS mit fast Fremden mitzugeben. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Kinder häufig denken, man übertreibe nur. Andere vielleicht, aber der nette Typ hier doch nie...

Es rührt an eine meiner größten Ängste, was hier geschehen ist.

Was passiert jetzt mit Tätern und Opfern? Die Mädchen sind jetzt ebenfalls traumatisiert, sie waren auch noch Kinder.

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Re: Lass es uns wie in Amiland machen, die hauen schon 12 Jährige ins Loch......

Antwort von Joplin am 19.06.2016, 9:16 Uhr

Ja, da gebe ich dir recht.

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Die Kirche im Dorf wäre schon was....

Antwort von wolke76 am 19.06.2016, 12:18 Uhr

Parkticket, Knast... Joplin, bitte!

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Es IST eine Haftstrafe!!!

Antwort von wolke76 am 19.06.2016, 14:15 Uhr

Nur mal so... Sie wurde nur zur Bew. ausgesetzt. Aber es ist und bleibt eine Haftstrafe.

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Es geht nicht ums Enschuldigen

Antwort von wolke76 am 19.06.2016, 14:22 Uhr

Es geht darum, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf.

Egal ob deutscher Täter oder "Flüchtlingstäter", egal ob deutsches oder ausländisches Opfer - Justitia trägt nicht umsonst eine Augenbinde und das ist gut so.

Jeder Täter muss nach den gleichen Maßstäben behandelt werden. Es leuchtet nicht ein, für vierzehnjährige Vergewaltiger das gleiche zu fordern wie für einen Dreißigjährigen. Es gibt nun mal ein Jugendstrafrecht und dieses gilt dann auch für alle Personen des Personenkreises, nicht nur für deutsche oder solche, denen man es "gönnt".

Und wenn hier jemand auch die Hintergründe, die Geschichte der Täter beleuchtet und mit einfließen lässt, dann ist das absolut in Ordnung. Bei einem deutshen Täter würde die Justiz dies ebenso tun (müssen). Und ja, manchmal erklärt dieser Blick die ein oder andere Tat. Und wenn man etwas versteht, heißt das doch nicht automatisch, dass man Verständnis für sowas hat.

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Eine Anzeige ist doch kein Beweis

Antwort von wolke76 am 19.06.2016, 14:41 Uhr

Es gilt nunmal, im Zweifel für den Angeklagten. Wenn du es nicht zweifelsfrei beweisen kannst, muss freigesprochen werden. Gilt für jeden, nicht nur für Flüchtlinge.

Und wenn du jemanden eindeutig als Täter ansiehst, weil ihn mehrere angezeigt haben, dann heißt das nicht, dass er es wirklich war bzw. dass man es wirklich beweisen kann.

Die Würdigung der Beweise obliegt zum Glück nicht Hinz und Kunz sondern einzig und allein dem Gericht.

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Re: Eine Anzeige ist doch kein Beweis

Antwort von leaelk am 19.06.2016, 15:41 Uhr

Nein, eine Anzeige ist kein Beweis........
DAS habe ich NIE behauptet!

Aber ich weiß gesichert, dass der Täter ein Täter ist......

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Re: Die Kirche im Dorf wäre schon was....

Antwort von Joplin am 19.06.2016, 15:42 Uhr

Leider kein Witz. Es gibt in Deutschland Menschen die wegen nicht bezahltem Ticket in das Gefängnis gewandert sind. Das stimmt leider.

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Re: Die Kirche im Dorf wäre schon was....

Antwort von Joplin am 19.06.2016, 15:48 Uhr

Das nennt man "Erzwingungshaft".
Übrigens kann das auch blühen, wenn man sich beharrlich weigert, GEZ Gebühr zu zahlen.

Zuerst kommt natürlich Mahnung, Bußgeldbescheid.....

Wenn man sich weigert zu zahlen kommt man in Erzwingungshaft. Und es gibt Menschen, denen das passiert ist. Kann man natürlich sagen "selber Schuld", ist aber so!

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Püühhhhh

Antwort von wolke76 am 19.06.2016, 16:19 Uhr

Aber das eine hat mit dem andern doch nichts zu tun. Und es ist sicher nicht die Regel, dass jemand wegen nicht bezahlten Knöllchen in den Knast wandert oder?

Und wenn jemand sich weigert und in Erzwingungshaft kommt - ja: selber schuld!

Alles in allem entspricht das aber Äpfeln und Birnen. Du kannst das eine mit dem andern nicht vergleichen.

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Re: Eine Anzeige ist doch kein Beweis

Antwort von wolke76 am 19.06.2016, 16:23 Uhr

Du schreibst doch:

"(..) wenn ein Täter freigesprochen wird, mangels lückenloser Beweise, obwohl mehrere Opfer unabhängig voneinander sehr ähnliche Taten angezeigt haben, dann zweifle ich sehr an diesem Rechtsstaat (...)"

Wie meinst du das denn dann, wenn nicht so, wie ich es aufgefasst habe?


Zum Verständnis: Du weißt von welchem Täter, dass er Täter ist? Beziehst du dich jetzt konkret auf einen Fall? Hab ich was überlesen? Habe hier jetzt auch nicht sämtliche Beiträge gelesen...

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Huhuu Snüff... Hieeeer unten..!!

Antwort von EarlyBird am 19.06.2016, 17:01 Uhr

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Re: Püühhhhh

Antwort von Joplin am 19.06.2016, 17:10 Uhr

Ich kann es aber durchaus schlimm finden dass Menschen, die z.B.irgendwo einbrechen oder die Rennen veranstalten bei denen Menschen zu Tode kommen, , mit Bewahrungsstrafen davon kommen (siehe Mediathek Ard, hart aber fair), oder Menschen, die das Leben anderer komplett zerstören nach sehr kurzer Zeit wieder frei sind, während nicht bezahlte Rundfunkgebühren ein Problem darstellen, das, zwar selten aber immerhin, zu einer Gefängnisstrafe führen kann.

Das steht mir frei dies mit einem Kopfschütteln anzumerken.

Wie geschrieben, meine Bekannte kann seit der Vergewaltigung nicht mehr arbeiten, nimmt Tabletten (Valium, tgl.,Antidepressiva), ihr Leben ist komplett ruiniert.

Der Mann bekam genau zwei Jahre, wegen guter Führung war er glaube ich sogar früher draußen.

Nicht ohne Grund klagen Opferverbande wie "Der weiße Ring" immer wieder darüber, dass Taterschutz einen höheren Stellenwert hat als der Opferschutz.

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Re:

Antwort von wolke76 am 19.06.2016, 17:38 Uhr

Joplin, du darfst finden was du willst ;-) Und ich kann den Unmut ja ansich auch teilen. Aber es ist ja nun wirklich nicht die Regel, dass einer wegen Falschparken in den Bau wandert.

Und "nur Bewährung" heißt ja nun nicht, dass einer keine Strafe bekommt. Es IST eine Haftstrafe und die bleibt ihm ewig heften. Punkt. Dass die Vollstreckung ausgesetzt wird, ist eine andere Sache. Das hängt ja nun nicht nur von einem Punkt ab. Das wird (hoffentlich) genau abgewogen. Freilich kann der bewährte Täter frei rumlaufen, das stimmt schon. Aber ob wir das nun gut finden oder nicht - dafür gibt es Gesetze.

Was deiner Freundin passiert ist ist schrecklich und tut mir Leid. Und ich verstehe, dass man als (un)mittelbar Betroffene viele Taten und deren Bestrafung mit anderen Augen sieht. Aber wie schonmal geschrieben, die Justitia hat - gerade deshalb - nicht ohne Grund eine Augenbinde.

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