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Geschrieben von Erzangie am 03.08.2011, 11:51 Uhr

ausharren????

Wieso würdest du da ganz schön blöd dastehen? Du könntest immer noch H4 beantragen (zumindest versuchen), wenn du meinst, arbeiten ist nicht möglich. In dem Urteil geht es nur darum, dass der EHEMANN seiner EHEFRAU keinen Unterhalt mehr zahlen muss, und das finde ich unter Erwachsenen Menschen selbstverständlich.
In meinen Augen haben nur noch die "alten" Ehen einen Bestandschutz verdient (also die Generationen vor uns) die unter anderen Prämissen geschlossen wurden und zum damaligen Gesellschaftsbild gehören, wo es bei einer Ehe auch um die "Versorgung" ging. Unsere Generation hat doch hoffentlich verinnerlicht, dass Gleichberechtigung auch bedeutet, für SICH SELBST einzustehen und sich rechtzeitig um ein eigenes Einkommen zu kümmern, Kinder hin oder her...
Gänzlich unberührt von diesem Gesetz ist doch der Kindesunterhalt, und hey, sagt mir nicht, dass man dann sein eigenes Leben nicht wenigstens einigermaßen finanziert bekommt... vielleicht nicht mehr auf dem Standard der Ehezeit, aber das geht dem anderen Ehepart ja genau so.
Wer muss dann in einer Ehe "ausharren"? Sehe ICH kritisch.

 
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