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Geschrieben von Maximum am 02.08.2011, 21:02 Uhr

nein Abbey

wenn man nachweisen kann das es keine Betreuungsmöglichkeit gibt greift dieses Gesetz doch garnicht,also in deinem Falle müßte der Mann zahlemann und Söhne machen...es sei denn er kann auf einmal garnicht mehr arbeiten...warum auch immer....dann gibbet nur H4 Kohle,oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

 
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