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Geschrieben von Steffi528 am 02.08.2011, 20:04 Uhr

Aktuelles BGH-Urteil von heute

Aber das ist doch nur, wenn man eine Betreuungsmöglichkeit hat. Hier ist um 13 Uhr der Kindergarten zu. Da ist nix mit Vollzeit und eine Nachmittagsbetreuung nach der Schule gibt es auch nicht.

Tagesmütter? Mangelware...

Wenn es möglich wäre, ist es okay (solange der Ex-Partner auch seine Verpflichtungen nach kommt !), aber in sehr vielen Fällen ist es nicht möglich.

 
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