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Geschrieben von Reinhardus am 24.01.2011, 23:07 Uhr

@ alle, Korrektur meiner Auffassung

Meine Auffassung wird nicht gänzlich durch das nds. Schulgesetz getragen.

Nach Auskunft der nds. Behörde ist eine Teilnahme der Elternvertreter an der Klassenkonferenz nicht ausgeschlossen (mit Hinweis auf relevante Paragraphen).
An dieser Stelle wurde nicht hervorgehoben, dass eine Teilnahme selbstverständlich ist.
Dies bleibt weiterhin ausgesprochen problematisch.

Eltern, die oben angesprochene vergleichbare Erlebnisse hatten, sollten dies unbedingt der Landesschulbehörde mitteilen.
Gegebenfalls sollte man bereits im Vorgriff wegen der Tragweite der im Zusammenhang mit dem eigenen Kind zu besprechenden personenbezogenen Details in der Konferenz beantragen "den Elternvertreter bei den Beratungen zum eigenen Kind ausschließen zu lassen".

Gruß R

 
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