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Geschrieben von AndreaL am 21.01.2011, 18:47 Uhr

Darf ich mal erläutern, was die 'da zu suchen haben'?

Hallo,

da sich alle aufregen und keiner auflöst, löse ich halt mal... In Niedersachsen und anderen Bundesländern verlangt es das Schulrecht, dass bei Zeugniskonferenzen die dazu gewählten Elternvertreter anwesend sind.

Das beugt Kungeleien vor oder Widersprüchlichkeiten, die nicht einfach durchgewinkt werden können.

Wen es stört, dass die Noten anderen Eltern bekannt sind, darf sich selber aufstellen lassen ;-).

Andrea

 
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