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Geschrieben von Reinhardus am 22.01.2011, 16:26 Uhr

Mitwirkung

@Kerstin,

bei uns in Nordrhein-Westfalen sind die Elternvertreter, welche aus der Klassenpflegschaft als Vertreter für die Klassenkonverenzen gewählt werden, bei den Zeugnis- und Versetzungskonferenzen selbstverständlich ausgeschlossen. Die Frage der Schweigepflicht ist hierzu nicht weiter zu diskutieren.
Was ist aber an einigen Schulen in Niedersachsen los? Wie kommen denn die Elternvertreter in die Notenkonferenz, in der ausschließlich vertrauliche Informationen bzgl. der Kinder behandelt werden. Selbst in anderen Konferenzen, sollten z.B. perönliche Angelegenheiten der Elternvertreter behandelt werden, so müssen sie gegebenenfalls das Mitwirkungsorgan ver lassen.
Ich sehe hier, wenn überhaupt stimmt, was über die Beteiligung von Eltern an entsprechenden Konferenzen gesagt wurde, einen Konflikt mit dem Schulgesetz Niedersachsens, hier §41 und §96.
§ 41
Mitwirkungsverbot; Vertraulichkeit
(1) Mitglieder von Konferenzen, von Ausschüssen und des Schulvorstands dürfen bei
der Beratung und Beschlussfassung über diejenigen Angelegenheiten, die sie selbst
oder ihre Angehörigen persönlich betreffen, nicht anwesend sein.
(2) 1Persönliche Angelegenheiten von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten,
Schülerinnen und Schülern sowie Personalangelegenheiten sind vertraulich zu
behandeln. 2Darüber hinaus können Konferenzen, Ausschüsse und der
Schulvorstand die Beratung einzelner Angelegenheiten für vertraulich erklären.
und
§ 96
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
(1) 1Von den Klassenelternschaften und dem Schulelternrat sowie in Versammlungen
aller Erziehungsberechtigten der Schule und der in den §§ 92 und 93 Abs. 1
bezeichneten organisatorischen Bereiche und Gliederungen können alle schulischen
Fragen erörtert werden. 2Private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von
Schülerinnen und Schülern dürfen nicht behandelt werden.

Sollte dennoch der Elternvertreter in der Zeugniskonferenz teilgenommen haben, so empfehle ich anderen Eltern dringend, dies der Schulaufsicht mitzuteilen, damit dies in Zukunft nicht mehr vorkommt.
Es kann und darf nicht sein, dass Eltern bei der Beratung der Lehrer über Angelegenheiten anderer Kinder anwesend sind. Einige unmögliche Auswirkungen sind oben angesprochen.

Gruß
R

 
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