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Geschrieben von Cassiopeia am 17.09.2010, 11:52 Uhr

Bist du sicher,

Petsy, ich kenne kaum jemanden, dem nicht schon einmal die Hand ausgerutscht wäre, meine Wenigkeit eingeschlossen. Dabei bin ich bin sehr dagegen einem Kind Gewalt anzutun, egal in welcher Form (wie beinahe alle die ich kenne auch), ich definiere das einfach mal mit dem BGB:
§ 1631 Abs.(2):
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Mir ist das auch außerordentlich lange gelungen, mich an meine guten Vorsätze zu halten, vielleicht auch, weil ich im Grunde ein völlig aggressionsloser Mensch mit viel Geduld bin. Aber meiner 12 jährigen ist es dann am Ende doch gelungen, mich derart zur Weißglut zu bringen, dass ich ihr ein paar auf den Hintern gehauen habe, bzw. ich habe es versucht, ist ja nicht so, als würde die Nuss brav stehen bleiben. Eher ist das Ganze in eine Art Gerangel ausgeartet. Ziemlich peinlich irgendwie. Aber ich bin mir sicher, dass mein Kind sich weder entwürdigt gefühlt hat (eher ich, im Nachhinein) noch einen Schaden davon tragen wird.

Und - ich bin mir ziemlich sicher, dass auch Menschen, die es weit von sich weisen jemals ihre Hand gegen ihr Kind erhoben zu habe, dies schon mal getan haben (ich btw. würde das nun auch nicht immer und überall eingestehen). Ganz besonders dann wird so etwas gerne bestritten, wenn man weiß, dass das Gegenüber darauf verständnislos oder mit Vorwürfen, Vorhaltungen reagieren wird.

 
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