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Geschrieben von Julie am 25.08.2018, 14:20 Uhr

Schwarzarbeit gibt es sowieso nicht

Das ganze heißt illegale Beschäftigung. Und illegal ist alles, was in irgendeiner Form gegen rechtliche Regelungen verstößt.
Das fängt (natürlich) bei der Anmeldung im Sozialsystem an, umfasst aber auch ausländerrechtliche und jugendschutzrechtliche Bestimmungen.
Insofern ist es natürlich illegale Beschäftigung, wenn Regelungen zum Jugendarbeitsschutz nicht eingehalten werden, egal, ob der betroffene Jugendliche damit einverstanden ist, früh aufzustehen oder schwere Lasten zu heben oder mit schädlichen Stoffen zu hantieren.
Frag mal beim Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsichtsamt nach, was bei Beschäftigung Minderjähriger gilt.

 
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